In jedem Fall informieren wir Sie vor Entstehung von Kosten entsprechend. Außerdem schließen wir mit Ihnen eine schriftliche Honorarvereinbarung ab. Ohne eine solche Vereinbarung werden wir keine Stundenhonorare ansetzen.
Bei den Stundenhonoraren bezahlen Sie lediglich die Stunden, die der sachbearbeitende Rechtsanwalt oder ggf. ein recherchierender Sachbearbeiter für Ihren konkreten Fall aufgewendet hat. Sonstige Leistungen (z.B. Sekretariatsarbeiten) werden nicht gesondert vergütet und sind im Stundenhonorar enthalten.
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