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Kosten

Die Kosten für die Rechtsberatung und Verteidigung im Steuerstrafrecht rechnen transparent nach Aufwand ab. Wir informieren bereits vor der Entstehung über die voraussichtlich zu erwartenden Kosten und halten unsere Mandanten während der Mandatsbearbeitung auch über Kostenfragen auf dem Laufenden.

Beratungsleistungen und die Verteidigung im Steuerstrafrecht rechnen wir regelmäßig mit Stundenhonoraren ab. Dadurch wird eine faire Abrechnungsgrundlage geschaffen, bei der nur der tatsächliche Aufwand abgerechnet wird.

In jedem Fall informieren wir Sie vor Entstehung von Kosten entsprechend. Außerdem schließen wir mit Ihnen eine schriftliche Honorarvereinbarung ab. Ohne eine solche Vereinbarung werden wir keine Stundenhonorare ansetzen.

Bei den Stundenhonoraren bezahlen Sie lediglich die Stunden, die der sachbearbeitende Rechtsanwalt oder ggf. ein recherchierender Sachbearbeiter für Ihren konkreten Fall aufgewendet hat. Sonstige Leistungen (z.B. Sekretariatsarbeiten) werden nicht gesondert vergütet und sind im Stundenhonorar enthalten.

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