Die Steuerfahndung ist u.a. für die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zuständig. Hierzu ist sie mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet. Die Steuerfahnder sind gut ausgebildete Experten, die vor allem auch bei der Kommunikation ihren Gesprächspartnern wichtige (und für den Beschuldigten häufig nachteilige) Informationen entlocken können. Deshalb ist bei Kontakten zur Steuerfahndung größtmögliche Zurückhaltung und Professionalität angebracht, um als Beschuldigter alle Chancen im Verfahren zu wahren. Betroffene sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren und vor allem (zumindest vorübergehend) keine Angaben zur Sache machen und diszipliniert schweigen!
Wissen Steuerstrafrecht, Selbstanzeigen, Steuerstrafverfahren
Die Steuerfahndung ist organisatorisch der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) bzw. der Strafsachen- und Bußgeldstelle (StraBu) eines Finanzamtes untergeordnet. In manchen Regionen sind eigenständige Finanzämter für Steuerstrafsachen eingerichtet. Die bundesländerspezifischen unterschiedlichen Bezeichnungen BuStra und StraBu sind nur terminologischer Art und haben keine inhaltliche Bedeutung. Die Aufgaben der Steuerfahndung ergeben sich einheitlich aus § 208 der Abgabenordnung (AO). Hierzu gehört insbesondere die Ermittlung von Steuerdelikten.
Die Steuerfahndung hat verschiedene, in § 208 AO gesetzlich geregelte Aufgaben.
Steuerfahnder können auf eine Vielzahl von Ermittlungsmethoden zurückgreifen, um bisher unbekannte Steuerquellen aufzudecken. Hierzu gehören etwa die Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmungen. Weitere Ermittlungsmethoden betreffen etwa (anonyme) Anzeigen, eigene Mitteilungen des Betroffenen, der (behördliche) Informationsaustausch und verschiedene Verprobungsmethoden. Insgesamt arbeiten Steuerfahnder hochspezialisiert und sehr effizient.
Die Rechte und Pflichten der Steuerfahndung sind insbesondere in der Strafprozessordnung geregelt. Ein erster Blick verdeutlicht, dass der Steuerfahndung umfangreiche Rechte eingeräumt werden. Insbesondere mit der Durchsuchung und der Beschlagnahme kann die Steuerfahndung mächtige strafprozessuale Instrumente anwenden. Allerdings hat die Steuerfahndung selbstverständlich immer auch die vom Gesetzgeber definierten Grenzen zu beachten. Diese definieren die Pflichten der Steuerfahndung.