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Schätzung der Steuerfahndung

Steht der Vorwurf einer Steuerhinterziehung im Raum, spielt die Besteuerungsgrundlage, also das Ausmaß der Hinterziehung, eine wichtige Rolle. Sofern die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlage nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie im Besteuerungsverfahren das Recht und die Pflicht, diese zu schätzen. Die Schätzung im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens ist einer Schätzung im Besteuerungsverfahren zwar ähnlich, unterscheidet sich jedoch im Detail. Insoweit muss eine differenzierte Betrachtung der Schätzung in Abhängigkeit ihres Anwendungsbereichs erfolgen. Während die Schätzung im Rahmen des Besteuerungsverfahrens nach § 162 Abs. 1 S. 1 AO erfolgt, sind bei der Schätzung im Rahmen des Steuerstrafverfahrens die Voraussetzungen des § 261 StPO zu beachten.

Untersuchungshaft im Steuerstrafverfahren

Untersuchungshaft SteuerstrafverfahrenWenngleich die Untersuchungshaft im Steuerstrafverfahren nur selten angeordnet wird, stellt sie im Einzelfall eine ganz besonders drastische und für den Betroffenen belastende Situation dar. Besteht der dringende Tatverdacht einer Straftat, kann bei bestimmten Voraussetzungen eine Untersuchungshaft angeordnet werden. Haftgründe sind: Flucht, Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr. Daher ist es von großer Bedeutung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens bestimmte Verhalten zu vermeiden, die zu einer Untersuchungshaft führen können. Außerdem kann durch einen Haftprüfungsantrag die Wiederfreilassung erwirkt werden.

Untersuchungshaft wegen Flucht

Einer der in § 112 Strafprozessordnung (StPO) genannten Haftgründe ist die Flucht. Besteht ein dringender Tatverdacht einer Straftat wie z.B. der Steuerhinterziehung und ist der Beschuldigte flüchtig, kann eine Untersuchungshaft angeordnet werden. Aus diesem Grund ist es auch im Rahmen eines steuerlichen Ermittlungssverfahrens von großer Bedeutung, bestimmte Verhaltensweisen zu vermeiden, die den Vorwurf der Flucht begründen.

Strafbefehl wegen Steuerdelikt

Befindet die Staatsanwaltschaft oder die ermittelnde Finanzbehörde den Beschuldigten für hinreichend Tatverdächtig, kann diese einen Strafbefehl beantragen, welchen der zuständige Richter erlassen kann. Was bedeutet ein Strafbefehl? Welche Folgen aber auch Vorteile kann dieser bedeuten? Und welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen einen Strafbefehl zu wehren? 

Das Besteuerungsverfahren

Besteuerungsverfahren

Neben dem Steuerstrafverfahren wird regelmäßig auch ein Besteuerungsverfahren durchgeführt, in welchem die hinterzogenen Steuern erhoben werden. Steuerbescheide werden entweder erstmalig erstellt oder bereits vorhandene (fehlerhafte) Steuerbescheide werden geändert. Daneben kann es zu weiteren Steuerverfahren kommen. Insbesondere Haftungsverfahren kommt im Zusammenhang mit der Steuerhinterziehung eine hohe praktische Relevanz zu. Im Ergebnis sind Betroffene regelmäßig mit  mindestens zwei Steuerverfahren befasst: dem Steuerstrafverfahren und dem Besteuerungsverfahren. Für das Besteuerungsverfahren gelten mit der Abgabenordnung (AO) andere Verfahrensvorschriften als für das Steuerstrafverfahren, für welches die Strafprozessordnung (StPO) gilt.

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