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Beispiele, wie Steuern hinterzogen werden können

Voraussetzung für eine Steuerhinterziehung ist zunächst, dass über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige, unvollständige oder pflichtwidrig überhaupt keine Angaben gemacht werden. Sodann müssen durch diese fehlerhaften Angaben Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden, vgl. § 370 AO. Dabei können anhand der relevanten Steuerart auch verschiedene Arten der Steuerhinterziehung unterschieden werden, z.B. eine Einkommenssteuer-, Umsatzsteuer- oder Erbschaftssteuerhinterziehung. Ansatzpunkte für eine Steuerhinterziehung können grundsätzlich sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite des Steuerpflichtigen sein. In der Praxis existieren viele unterschiedliche Beispiele, wie Steuern hinterzogen werden können. Einige dieser Beispiele sind nachfolgend aufgeführt.

Strafen bei Steuerhinterziehung

Strafen Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung wird mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bestraft. Bei steuerlichen Ordnungswidrigkeiten kommt eine Geldbuße in Betracht. Geld- und Freiheitsstrafen sowie Geldbußen werden immer für den jeweiligen Einzelfall individuell festgelegt. Ausgangspunkt ist dabei der jeweils im Gesetz vorgegebene Strafrahmen. Innerhalb dieses Strafrahmens erfolgt die individuelle Strafzumessung. Außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen ggf. Nebenstrafen verhängt und ein Eintrag in das Bundeszentralregister ("polizeiliches Führungszeugnis") veranlasst werden.

Strafrahmen bei Steuerdelikten

Der Strafrahmen für Steuerdelikte (Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten) ist im Gesetz geregelt. Er gibt die Grenzen an, innerhalb derer das Gericht eine Strafe oder eine Geldbuße festlegen kann. Der Strafrahmen ist je nach Steuerdelikt unterschiedlich ausgestaltet. Als Strafen in Betracht kommen Freiheitsstrafen und Geldstrafen bzw. Geldbußen.

Strafmaß / Strafzumessung bei Steuerhinterziehung

Strafmaß Strafzumessung SteuerhinterziehungDurch das Strafmaß bzw. die Strafzumessung wird die konkrete Höhe der Strafe für die Steuerhinterziehung oder ein sonstiges Steuerdelikt festgelegt. Sie muss innerhalb des jeweiligen Strafrahmens liegen. Die Strafzumessung erfolgt für jeden Einzelfall individuell durch das Gericht anhand der nachfolgend dargestellten Regeln. Mit der möglichst frühzeitige Aufnahme der Verteidigung kann auf die Strafzumessung Einfluss genommen und das Strafmaß oft erheblich reduziert werden.

Kriterien der Strafzumessung

Das Gesetz nennt bestimmte Umstände, die bei der Abwägung im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen sind in § 46 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB):