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Fälle zum Steuerstrafrecht

Vorwurf der Einfuhr-Umsatzsteuerhinterziehung widerlegt

Einfuhr-UmsatzsteuerDie Bußgeld- und Strafsachenstelle warf unserem Mandanten die Hinterziehung von Umsatzsteuer aus grenzüberschreitender Warenlieferungen innerhalb der EU vor. Unser Mandant hatte über mehr als 10 Jahre für eine Vielzahl von Kunden Fertigbauteile aus dem EU-Ausland nach Deutschland importiert. Das Finanzamt warf ihm vor, die Einfuhrumsatzsteuer in sechsstelliger Höhe hinterzogen zu haben. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens wurde Anklage erhoben. Anschließend hat uns der Mandant mandatiert. In der Hauptverhandlung gelang uns der Nachweis, dass unser Mandant seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkam. Der Mandant wurde nicht bestraft. 

 

Gestaltungsmissbrauch in Millionenhöhe

Nachdem Betriebsprüfer und Steuerfahnder mehrere Jahre verschiedene Unternehmen unseres Mandanten geprüft hatte, waren sie der Ansicht, unserem Mandanten eine Steuerhinterziehung in Millionenhöhe durch einen sogenannten Gestaltungsmissbrauch gem. § 42 Abgabenordnung (AO) nachweisen zu können. Hierzu fertigte der Steuerfahnder  einen steuerlichen Bericht an welcher sodann Grundlage der steuerlichen Auswertung war und zur Änderung der Steuerbescheide führte.

Manipulationsverdacht bei Bewirtungsbelegen ausgeräumt

BewirtungsbelegeUnserem Mandanten wurde vorgeworfen, private Bewirtungsbelege als Betriebsaufwand angegeben und dadurch eine Steuerhinterziehung begangen zu haben. Hintergrund waren für die Branche unseres Mandanten in Art und Umfang untypische Bewirtungen von Kunden. Gemeinsam mit dem Steuerberater unseres Mandanten konnten wir das Finanzamt von der Richtigkeit der Ansätze überzeugen. Das Steuerstrafverfahren wurde eingestellt.

 

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