Ja. Eine Steuerschätzung durch das Finanzamt entbindet den Betroffenen nicht von seinen steuerlichen (Erklärungs-) Pflichten. Verstößt er hiergegen, kann eine Steuerhinterziehung vorliegen.
Expertenwissen Steuerstrafrecht.
Ja. Eine Steuerschätzung durch das Finanzamt entbindet den Betroffenen nicht von seinen steuerlichen (Erklärungs-) Pflichten. Verstößt er hiergegen, kann eine Steuerhinterziehung vorliegen.