Die Erbschaft von (auch) unversteuerten Beträgen ist als solche nicht strafbar. Allerdings muss der Erbe dafür sorgen, dass die bisher dem Finanzamt verschwiegenen Beträge offen gelegt werden. Unterlässt er dies, kann es dazu kommen, dass sich der Erbe wegen Steuerhinterziehung (durch Unterlassen der Berichtigung) strafbar macht. Er muss also für die Berichtigung der bisher falschen Steuererklärung(en) des Erblassers sorgen.
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