Eine Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug findet nur in der Schweiz statt. In Deutschland gibt es als Straftatbestand nur die Steuerhinterziehung. Einen Steuerbetrug gibt es in Deutschland nicht.
Der schweizerische Steuerbetrug ist in Art. 272 des Steuergesetzes (StG) geregelt. Demnach macht sich strafbar, wer zum Zweck der Steuerhinterziehung gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden wie Geschäftsbücher, Bilanzen, Erfolgsrechnungen oder Lohnausweise und andere Bescheinigungen Dritter zur Täuschung gebraucht.
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