In Steuersachen werden umfangreiche Finanzdaten nahezu weltweit von den jeweiligen nationalen Finanzbehörden untereinander automatisch ausgetauscht. Rechtsgrundlage in Deutschland hierfür ist das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz - FKAustG). In Deutschland steuerpflichtige Personen müssen vor diesem Hintergrund damit rechnen, dass Informationen über ihre im Ausland unterhaltenen Finanzkonten dem deutschen Finanzamt bekannt werden. Die Kenntnis erhalten die Finanzämter dabei automatisch, d.h. ohne gesonderte Anfragen o.ä. Ein strafrechtlicher Anfangsverdacht ist nicht erforderlich. Art und Umfang des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen sind lediglich durch das FKAustG begrenzt.
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