Bei Dritten ist eine Durchsuchung unter den Voraussetzungen des § 103 Strafprozessordnung (StPO) zulässig. Es müssen insbesondere Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass sich die gesuchten Beweismittel in den zu durchsuchenden Räumen befinden. Aus Sicht der Betroffenen Dritten liegt der primäre Fokus bei einer solchen Durchsuchung einerseits auf der Erfüllung der Pflichten und andererseits in der Vermeidung oder zumindest Minimierung von mit der Durchsuchung verbundenen Nachteilen wie etwa Zeit- und Kostenaufwand sowie einer eventuell auftretenden negativen Außenwirkung. Sekundär ist aus Sicht des Dritten auch die Vermeidung einer eigenen Strafverfolgung bzw. die Einleitung eines entsprechenden (Steuer-) Strafverfahrens sicherzustellen.
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