steuerdelikt.de

Expertenwissen Steuerstrafrecht.

 

Strafzumessung: Strafmilderung und -verschärfung

StrafzumessungFür die Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (und anderen Delikten) existieren verschiedene gesetzlich bestimmte Umstände, die bei der Ermittlung des individuellen Strafmaßes zu berücksichtigen sind. Die Rechtsprechung hat diese weiter konkretisiert. Es exisitiert eine große Anzahl individueller Entscheidungen der Gerichte. Die wegen Steuerhinterziehung festzusetzende Strafe muss nach Gesetz und Rechtsprechung für jeden Einzelfall bestimmt werden, wobei sowohl strafmildernde als auch strafschärfende Gründe vorliegen können.

Steuerhinterziehung und Strafmaßtabellen

Strafmasstabellen SteuerhinterziehungIn der Praxis existieren sog. Strafmaßtabellen für Steuerhinterziehung, in denen die Strafe für Steuerhinterziehung in Abhängigkeit von der Höhe der hinterzogenen Steuern aufgeführt ist. Diese Tabellen unterscheiden nach einzelnen Bundesländern und gehen auf die Verwaltungspraxis der Finanzämter zurück. Es handelt sich dabei um keine gesetzlichen Regelungen. Gerichte sind an die Strafmaßtabellen nicht gebunden.

Wertgrenzen des BGH für Strafzumessung im Steuerstrafrecht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich wiederholt ausführlich zur Strafzumessung im Steuerstrafrecht geäußert. Er hat in mehreren Urteilen grundsätzliche Ausführungen zum Strafmaß in Steuerstrafsachen unter Angabe von Wertgrenzen gemacht. In diesen Urteilen weist der BGH darauf hin, dass die Höhe der verkürzten Steuern ein bestimmender Strafzumessungsgrund ist. Zugleich soll sich die Strafe allerdings nicht "tarifmäßig" an der Hinterziehungssumme orientieren.

Gesamtstrafe im Steuerstrafrecht

Sind mehrere Taten zu sanktionieren, so wird gem. § 54 StGB eine Gesamtstrafe gebildet. Im Steuerstrafrecht ist die Bildung von Gesamtstrafen der Regelfall, da regelmäßig mehrere Einzeltaten mit den jeweiligen Einzelstrafen existieren.

Geldstrafe bei Steuerhinterziehung

Geldstrafe

Geldstrafe ist neben der Freiheitsstrafe eine der möglichen Strafen bei Steuerhinterziehung. Wird bei einer Steuerhinterziehung eine Geldstrafe verhängt, erfolgt die Ermittlung der Geldstrafe nach dem Tagessatzsystem. Das Tagessatzsystem ist in § 40 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. In einem ersten Schritt wird bei der Bestimmung der Geldstrafe die Anzahl der Tagessätze festgelegt. Sodann wird in einem zweiten Schritt die Höhe der einzelnen Tagessätze bestimmt. Die letztlich zu bezahlende Geldstrafe wird schließlich aus dem Produkt von Tagessatzanzahl und Tagessatzhöhe errechnet.

 

* Durch den Klick auf einen Link mit * unterstützten Sie unsere Arbeit. Wir bekommen dann ggf. eine geringe Vergütung. Empfehlungen erfolgen allerdings immer unabhängig und alleine inhaltsbezogen.

Unverbindliche Anfrage Steuerstrafrecht

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren etc. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860