Für die Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (und anderen Delikten) existieren verschiedene gesetzlich bestimmte Umstände, die bei der Ermittlung des individuellen Strafmaßes zu berücksichtigen sind. Die Rechtsprechung hat diese weiter konkretisiert. Es exisitiert eine große Anzahl individueller Entscheidungen der Gerichte. Die wegen Steuerhinterziehung festzusetzende Strafe muss nach Gesetz und Rechtsprechung für jeden Einzelfall bestimmt werden, wobei sowohl strafmildernde als auch strafschärfende Gründe vorliegen können.
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