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Adressat der Selbstanzeige

Die Selbstanzeige muss von dem oder den richtigen Absender/n an den richtigen Adressaten gelangen. So einfach dies klingt, der ordnungsgemäße Versand einer Selbstanzeige kann in der Praxis durchaus Schwierigkeiten bereiten und tückisch sein. An wen sollte beispielsweise eine Selbstanzeige versandt werden? Staatsanwaltschaft? Polizei? Finanzamt?

Absender der Selbstanzeige

Nicht zu unterschätzen ist die Frage, wer die Selbstanzeige zu welchem Zeitpunkt versendet. In erster Linie kann das der Steuerpflichtige selbst erledigen. Dieser kann jedoch bspw. auch einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater damit beauftragen. Bei mehreren Beteiligten ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich.

Form der Selbstanzeige

Besondere Vorgaben an die Form einer Selbstanzeige existieren nicht. Dennoch sollten verschiedene Aspekte bei der Erstellung von Selbstanzeigen berücksichtigt werden. Insbesondere empfiehlt sich die Schriftsform und eine eindeutiger Zugangsnachweis.

Ausschluss von Selbstanzeige und Strafbefreiung

SelbstanzeigeUnter bestimmten Voraussetzungen ist die Möglichkeit einer steuerlichen Selbstanzeige ausgeschlossen. Die mit der Selbstanzeige angestrebte Straffreiheit kann dann nicht erreicht werden. Einzelheiten hierzu regelt § 371 Abs. 2 Abgabenordnung (AO), welcher verschiedene Sperrgründe der Selbstanzeige benennt. Insbesondere bei Tatentdeckung oder bei höheren Hinterziehungsbeträgen ist die Möglichkeit, mit der Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen ausgeschlossen sein. Daneben existieren weitere Ausschluss- / Sperrgründe, welche vor der Abgabe einer Selbstanzeige immer sehr sorgfältig geprüft werden müssen. Soweit eine Selbstanzeige nach § 371 Abs. 2 AO ausgeschlossen ist, kann in bestimmten Fällen ggf. eine Alternative zur Selbstanzeige in Betracht kommen. 

Keine Selbstanzeige bei Prüfung oder Ermittlung

Nach § 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a und b. AO bewirkt eine steuerliche Selbstanzeige dann keine Strafbefreiung, wenn dem Betroffenen die Anordnung einer Außenprüfung oder die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens bekannt gegeben worden ist. 

 

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