Rechtsanwalt Andreas Böhm skizziert die Selbstanzeige nach deutschen Steuerrecht.
In: Dagsrevyen (Hauptnachrichten des norwegischen Fernsehens), NRK1, 28.04.2013
Expertenwissen Steuerstrafrecht.
Rechtsanwalt Andreas Böhm skizziert die Selbstanzeige nach deutschen Steuerrecht.
In: Dagsrevyen (Hauptnachrichten des norwegischen Fernsehens), NRK1, 28.04.2013
Rechtsanwalt Andreas Böhm zu den Wirkungen der Selbstanzeige.
In: "Steuersünder: So gnädig kann der Staat sein", Panorama, ARD, 25.04.2013, 21:45
Erläuterung des Zusammenspiel von "Schwarzgeld- und Weißgeldkonten" als besondere Form der Steuerhinterziehung. Interview mit Rechtsanwalt Andreas Böhm, Fachanwalt für Steuerrecht.
In: "Zebra-Methode war unter Experten bekannt", 20 Minuten online, 04.09.2012
Rechtsanwalt Andreas Böhm zu den Voraussetzungen der Selbstanzeige und dem Sperrgrund einer Durchsuchung.
In: "Für die Selbstanzeige ist es zu spät", Wirtschaftswoche, 11.07.2012
Voraussetzungen der Steuerhinterziehung, die Selbstanzeige, die Voraussetzungen der Selbstanzeige und was darüber hinaus noch im Kontext zu Steueroasen zu beachten ist. Erläuterungen von Rechtsanwalt Böhm.
"So setzt eine korrekte Selbstanzeige etwa voraus, dass man die ausstehenden Steuerschulden inklusive Zinsen in der Höhe von 6 Prozent für jedes Hinterziehungsjahr innerhalb kürzester Zeit zurückzahlen kann. Denn sonst droht trotz guten Willens ein strafrechtliches Verfahren. Zudem sollte man die nicht versteuerten Erträge bei der Selbstanzeige genau deklarieren, oder wenigstens großzügig schätzen. Stellt sich nämlich im Nachhinein heraus, dass die Einkünfte höher waren, dann gilt die Straffreiheit lediglich für den angegebenen Betrag."
In: "Steuerflucht nach vorn", Manager Magazin, 23.04.2009
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