Tatprodukte sind Gegenstände, die durch eine Steuerhinterziehung (oder andere vorsätzliche Taten) hervorgebracht worden sind. Diese können gem. §§ 74 ff. Strafgesetzbuch (StGB) eingezogen werden.
Einziehung von Tatprodukten im Steuerstrafrecht
Andreas Böhm, LL.M., RA, Dipl.-Kfm., FA Steuerrecht