Als Nebenfolge zu bestimmten Steuerstraftaten kann das Gericht gem. § 375 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) die Fähigkeit des Verurteilten, öffentliche Ämter zu bekleiden, und dessen Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen.
Nebenverfahren und Folgen bei Steuerhinterziehung
Andreas Böhm, LL.M., RA, Dipl.-Kfm., FA Steuerrecht
Nebenfolgen zu einem Steuerstrafverfahren können sich auch aus einer Vielzahl von weiteren gesetzlichen Regelungen, insbesondere solche des Verwaltungsrechts ergeben, welche in unterschiedlichen Zusammenhängen eine besondere Zuverlässigkeit fordern. Zu nennen sind etwa das Waffenrecht, das Jagdrecht, das Luftverkehrsrecht einschließlich der Regelungen über die Privatpilotenlizenz etc. Wird die Zuverlässigkeit des Betroffenen wegen einer Steuerhinterziehung verneint, kann es in der Folge zum Entzug des Waffenscheins, der Pilotenlizenz etc. kommen.