Eine Mandantin wandte sich an unsere Kanzlei, nachdem ihr ein Schreiben des Berliner Finanzamts für Fahndung und Strafsachen zugestellt worden war. Hier wurde ihr vorgeworfen, sich der Hinterziehung der Einkommensteuer in den Jahren 2006 - 2016 im zusammenhang mit nicht erklärten Kapitalerträgen von Schweizer Konten verdächtig gemacht zu haben. Das Verfahren konnte auf unsere Bemühungen hin eingestellt werden.
Neues zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeigen, Steuerstrafverfahren
Ein Mandant wandte sich mit der Bitte an uns, gegen ein Schreiben des Finanzamtes wegen vermeintlicher Hinterziehung der Einkommen- und Schenkungssteuer vorzugehen. Trotz alleinigem Wohnort in Singapur wurde der Betroffene vom Finanzamt als in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig angesehen, und hätte nach Ansicht der Behörden in diesem Zusammenhang für die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung in Deutschland zugunsten seiner Eltern Schenkungssteuer zahlen müssen.
Nachdem er es in mehreren Fällen versäumt hatte, seine Umsatzsteuervoranmeldung fristgerecht und vollständig abzugeben, wandte sich ein Mandant an unsere Kanzlei. Wir hatten unseren Mandanten im folgenden Strafverfahren wegen der Hinterziehung von Umsatzsteuer umfassend vertreten. Die Geldstrafe wurde indes von den Behörden deutlich zu hoch angesetzt. Durch unsere Intervention konnte diese letztlich auf weniger als ein Drittel der ursprünglichen Summe reduziert werden.
Der Tatvorwurf lautete auf Ausstellung von Scheinrechnungen. Unser Mandant kontaktierte uns, nachdem er ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin erhalten hatte. Die Staatsanwaltschaft teilte ihm mit, dass gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung eingeleitet wurde. So habe der Betroffene im vergangenen Jahr die Vorsteuer aus gefälschten Rechnungen gegenüber dem Finanzamt erklärt, wodurch die Umsatzsteuer in zu geringer Höhe angesetzt worden sei. Wir konnten für unseren Mandanten im Ergebnis eine Verfahrenseinstellung ohne Bestrafung erreichen.
Kassen in bargeldintensiven Branchen bleiben im Fokus der Berliner Steuerfahndung. Die Senstaverawltung von Finanzen teilt hierzu auf eine Anfrage mit: "Die Berliner Steuerverwaltung begegnet der Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassen durch verstärkte Kontrollen der bargeldintensiven Branchen. Diese Kontrollen wurden intensiviert und ausgeweitet (Kassenauslesungen, Steuerprüfungen, ggf. Steuerstrafverfahren). Dafür setzt die Berliner Steuerverwaltung gezielt ausgebildete und speziell technisch ausgestattete Außenprüferinnen und Außenprüfer ein." (Senatsverwaltung für Finanzen, 17.02.2017, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18 / 10 378).