steuerdelikt.de

Expertenwissen Steuerstrafrecht.

 

Neues zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeigen, Steuerstrafverfahren

Spiegel Online: RA Böhm zur Praxis der Kontenabfrage

Rechtsanwalt Böhm zur Praxis der Kontenabfragen, deren praktischen Auswirkungen im Alltag von Steuerpflichtiugen und zum Vorgehen der Steuerbehörden bei Ermittllungen wegen Steuerstrafsachen, insbesondere wegen Steuerhinterziehung

"Die Bauchschmerzen vieler Beobachter angesichts des Instruments bleiben. Das Gesetz gestehe den Beamten einen hohen Ermessensspielraum zu, "da ist die Missbrauchsgefahr hoch", sagt etwa der auf Steuerstrafsachen spezialisierte Berliner Anwalt Andreas Böhm. Außerdem ließen sich selbst rechtschaffene Steuerzahler instinktiv sehr ungern in die Finanzbücher gucken, so der Anwalt. "Der Kontenabruf war in der Öffentlichkeit derart diskutiert und umstritten, dass viele eine tiefe, unbegründete Angst haben, die man ihnen nur schwer nehmen kann.""

In: "Die, die bibbern müssen, wollen wir ja kriegen", Spiegel Online, 12.07.2007

FTD: Steuererlärung und Steuerhinterziehung

Anwaltliche Expertise zu den Voraussetzungen der Steuerhinterziehung und wie man sich gegenüber dem Finanzamt, insbesondere der Steuerfahndung verhalten sollte. Rechtsanwalt von steuerdelikt.de geht auf die Voraussetzungen richtiger Steuererklärungen und die Vermeidung von Steuerstraftaten ein.

In: "Vorsicht vor Schummeleien in der Steuererklärung", Financial Times Deutschland, 21.08.2007

BGH: Vorsteuer und Strafzumessung, 5 StR 251/07

Redaktioneller Leitsatz

Hinsichtlich der Umsatzsteuerhinterziehungen könnten sich höhere Vorsteuerabzüge infolge eines höheren Betriebskostenanteils zumindest auf die Strafzumessung auswirken.

BFH: "in dubio pro reo" gilt auch im Steuerverfahren, VIII R 81/04

Leitsatz

Die subjektiven und objektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2, § 370 AO 1977 sind dem Grunde nach auch bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten immer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen. Dies gilt auch für die Verletzung sog. erweiterter Mitwirkungspflichten bei internationalen Steuerpflichten nach § 90 Abs. 2 AO 1977.

BGH: Vorsteuer und Hinterziehungsschaden, 5 StR 301/04

Redaktioneller Leitsatz

Vorsteuererstattungsansprüche berühren wegen des in § 370 Abs. 4 Satz 3 AO normierten Kompensationsverbotes nicht den tatbestandlichen Hinterziehungsschaden; bei der Gewichtung der Tat im Rahmen der Strafzumessung sind sie aber in der Regel – im Wege der Schätzung – zu beachten

 

Unverbindliche Anfrage Steuerstrafrecht

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren etc. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860