Rechtsanwalt Böhm zur Praxis der Kontenabfragen, deren praktischen Auswirkungen im Alltag von Steuerpflichtiugen und zum Vorgehen der Steuerbehörden bei Ermittllungen wegen Steuerstrafsachen, insbesondere wegen Steuerhinterziehung.
"Die Bauchschmerzen vieler Beobachter angesichts des Instruments bleiben. Das Gesetz gestehe den Beamten einen hohen Ermessensspielraum zu, "da ist die Missbrauchsgefahr hoch", sagt etwa der auf Steuerstrafsachen spezialisierte Berliner Anwalt Andreas Böhm. Außerdem ließen sich selbst rechtschaffene Steuerzahler instinktiv sehr ungern in die Finanzbücher gucken, so der Anwalt. "Der Kontenabruf war in der Öffentlichkeit derart diskutiert und umstritten, dass viele eine tiefe, unbegründete Angst haben, die man ihnen nur schwer nehmen kann.""
In: "Die, die bibbern müssen, wollen wir ja kriegen", Spiegel Online, 12.07.2007