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Neues zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeigen, Steuerstrafverfahren

VG Berlin: Entzug des Reisepasses bei zu erwartender Steuerflucht, VG 23 L 410.14

Redaktioneller Leitsatz

Einem Steuerpflichtigen kann der Pass entzogen werden, wenn absehbar ist, dass aufgrund seiner erheblichen Steuerschulden ein Fluchtversuch möglich erscheint.

Vorwurf der Einfuhr-Umsatzsteuerhinterziehung widerlegt

Einfuhr-UmsatzsteuerDie Bußgeld- und Strafsachenstelle warf unserem Mandanten die Hinterziehung von Umsatzsteuer aus grenzüberschreitender Warenlieferungen innerhalb der EU vor. Unser Mandant hatte über mehr als 10 Jahre für eine Vielzahl von Kunden Fertigbauteile aus dem EU-Ausland nach Deutschland importiert. Das Finanzamt warf ihm vor, die Einfuhrumsatzsteuer in sechsstelliger Höhe hinterzogen zu haben. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens wurde Anklage erhoben. Anschließend hat uns der Mandant mandatiert. In der Hauptverhandlung gelang uns der Nachweis, dass unser Mandant seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkam. Der Mandant wurde nicht bestraft. 

 

Ohne Wohnsitz keine Steuerhinterziehung

Wohnsitz SteuerstrafrechtGegen unseren Mandanten wurde ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ausgangspunkt war der Ankauf einer sogenannten Steuer-CD mit Daten eines ausländischen Kreditinstituts. Zu den Kunden dieses Kreditinstituts sollte nach Auffassung der Steuerfahndung auch unser Mandant gehören. Ohne im Ergebnis auf die Daten der Steuer-CD und die Bankverbindung einzugehen, musste das Finanzamt das gegen unseren Mandanten geführte Verfahren einstellen, da wir erfolgreich darauf hingewiesen haben, dass es bereits an einem Wohnsitz und damit an einer Steuerpflicht unseres Mandanten in Deutschland fehlt. Eine Steuerhinterziehung ist insoweit überhaupt nicht möglich. 

VG Münster: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Steuerhinterziehung, 13 K 2731/12.O

Redaktioneller Leitsatz

Ein Beamter kann wegen seines außerdienstlichen Verhaltens auf dem Beamtenverhältnis entfernt werden, wenn dieses nachteilige Rückschlüsse auf das Amtsverhältnis zulässt. Dies ist zumindest dann gegeben, wenn der Beamte wiederholt Steuern hinterzogen und Urkunden gefälscht hat.

DW: Politik direkt zum Fall H.

Rechtsanwalt Böhm erläutert in einem Fernsehinterview, die Ausmaße der Verurteilung von H.

In: "Politik direkt", Politik direkt, dw, 13.03.2014, 22:03.