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Neues zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeigen, Steuerstrafverfahren

BGH: Versuch der Steuerhinterziehung durch Unterlassen, 1 StR 6/13

Redaktionelle Leitsätze

1. Für das unmittelbare Ansetzen zur Steuerhinterziehung sind bei der Beauftragung eines Steuerberaters auch mögliche Fristverlängerungen für die Abgabe der Steuererklärung maßgeblich, soweit dieser nicht lediglich zum Schein beauftragt ist.

2. Eine Kündigung der Beauftragung des Steuerberaters stellt noch keinen Versuchsbeginn dar. Die Verlängerung einer Frist entfällt nicht schon dadurch, dass der Grund für diese nicht mehr gegeben ist.

t-online: Bloßstellung von Steuersündern

Rechtsanwalt Andreas Böhm zu Aussageverweigerungsrecht und Steuergeheimnis in Deutschland. 

In: "Bloßstellung von Steuersündern – Modell für Deutschland?", t-online, 10.06.2013

Panorama 3: Interview mit Rechtsanwalt Böhm

!----> Rechtsanwalt Böhm zur Steuerhinterziehung und Selbstanzeige in Deutschland. 

In: "Steuerhinterziehung: halbherzige Verfolgung eines Betrugs", Panorama 3, NDR, 23.04.2013, 21:15

Vorsicht mit Teilselbstanzeigen!

Rechtsprechung BGHDer BGH lehnt zwischenzeitlich eine sogenannte Teilselbstanzeige ab. Der BGH ist der Ansicht, dass eine Selbstanzeige nur dann strafbefreiende Wirkung hat, wenn auch eine umfassende "Rückkehr zur Steuerehrlichkeit" erfolgt (s. BGH, 1 StR 577/09). Eine "Teilselbstanzeige", also nur die Bekanntgabe ausgewählter Hinterziehungssachverhalte, genügt für die Straffreiheit nicht mehr.

NRK1: Rechtsanwalt Böhm zur Selbstanzeige

!----> Rechtsanwalt Andreas Böhm skizziert die Selbstanzeige nach deutschen Steuerrecht

In: Dagsrevyen (Hauptnachrichten des norwegischen Fernsehens), NRK1, 28.04.2013