Rechtsanwalt Andreas Böhm zu Aussageverweigerungsrecht und Steuergeheimnis in Deutschland.
In: "Bloßstellung von Steuersündern – Modell für Deutschland?", t-online, 10.06.2013
Expertenwissen Steuerstrafrecht.
Rechtsanwalt Andreas Böhm zu Aussageverweigerungsrecht und Steuergeheimnis in Deutschland.
In: "Bloßstellung von Steuersündern – Modell für Deutschland?", t-online, 10.06.2013
!----> Rechtsanwalt Böhm zur Steuerhinterziehung und Selbstanzeige in Deutschland.
In: "Steuerhinterziehung: halbherzige Verfolgung eines Betrugs", Panorama 3, NDR, 23.04.2013, 21:15
Der BGH lehnt zwischenzeitlich eine sogenannte Teilselbstanzeige ab. Der BGH ist der Ansicht, dass eine Selbstanzeige nur dann strafbefreiende Wirkung hat, wenn auch eine umfassende "Rückkehr zur Steuerehrlichkeit" erfolgt (s. BGH, 1 StR 577/09). Eine "Teilselbstanzeige", also nur die Bekanntgabe ausgewählter Hinterziehungssachverhalte, genügt für die Straffreiheit nicht mehr.
Rechtsanwalt Andreas Böhm skizziert die Selbstanzeige nach deutschen Steuerrecht.
In: Dagsrevyen (Hauptnachrichten des norwegischen Fernsehens), NRK1, 28.04.2013
Rechtsanwalt Andreas Böhm zu den Wirkungen der Selbstanzeige.
In: "Steuersünder: So gnädig kann der Staat sein", Panorama, ARD, 25.04.2013, 21:45
Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren etc. Wir melden uns kurzfristig zurück.
Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860