Gegen unseren Mandanten wurde ein Steuerstrafverfahren im Zusammenhang mit unberechtigt geltend gemachten Fahrtkosten eingeleitet. Er wurde beschuldigt, Einkommensteuer hinterzogen zu haben. Hintergrund waren Fahrtkosten, die unser Mandant zwar in seiner Steuererklärung angegeben hatte, die aber tatsächlich nicht angefallen waren.
Neues zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeigen, Steuerstrafverfahren
Seit heute ist das neue Praxishandbuch Steuerstreit von Rechtsanwalt Andreas Böhm veröffentlicht. Das Buch enthält viele hilfreiche Übersichten und Muster für die Praxis des Steuerstreits. Ein prägnanter Leitfaden, der nach einschlägigen Entscheidungsbereichen gegliedert ist – mit jeweils eigenen Kapiteln zum Steuerpflichtigen, zum Finanzamt und unterschiedlichen Instanzen der Finanzgerichtsbarkeit.
Das Steuerstrafverfahren gegen unseren Mandanten betraf die Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer sowie die versuchte Hinterziehung der Umsatzsteuer. Ihm wurde vorgeworfen mit Hilfe von Scheinrechnungen die Steuern jeweils verkürzt zu haben, so dass seine Steuerlast niedriger ausfiel. Trotz einer sehr schwierigen Beweissituation konnten wir durch eine lange und intensiv geführte Verteidigung Schlimmeres für unseren Mandanten verhindern.
Nachdem unser Mandant in einem großen Steuerstrafverfahren wegen einer Steuerhinterziehung in zweistelliger Millionenhöhe vom Landgericht Berlin, große Strafkammer, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, haben wir beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt. Mit der Revison war die böhm anwaltskanzlei erfolgreich. Der BGH hat das Urteil des Landgerichts umfassend aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 21. Dezember 2017 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.