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Statistik Steuerstrafverfahren 2002 - 2011

Statistik SteuerstrafrechtSteuerstrafverfahren weisen eine quantitativ steigende Tendenz auf. In den Jahren 2010 und 2011 erledigten die Steuerfahndung und weitere Behörden bundesweit insgesamt 34 186 Fälle (2010) bzw. 35 595 Fälle (2011). Davon sind die meisten Verfahren Fahndungsprüfungen (ca. 78 %). Bei den Sanktionen (Freiheitsstrafen, Geldstrafen, Geldbußen, Geldauflagen gem. § 153a StPO) ergibt sich ein weniger einheitliches Bild. Nachfolgend sind die statistischen Werte des Bundesfinanzministeriums für die Jahre 2002 bis 2011 aufgeführt.

BGH: Steuerhehlerei durch Absatzhilfe auch vor Beendigung der Steuerhinterziehung, 1 StR 438/11

Leitsatz

Steuerhehlerei kann jedenfalls in Form von Absatzhilfe auch vor Beendigung der vorangegangenen Steuerhinterziehung begangen werden.

BGH: Schuldausgleich bei Steuerhinterziehung in "Millionenhöhe", 1 StR 525/11

Leitsatz

Zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung „in Millionenhöhe“ (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71).

BFH: Keine Selbstbezichtigung bei Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige, VIII 234/11

Redaktioneller Leitsatz

Die Voraussetzungen des Erzwingungsverbotes des § 393 Abs.1 S.2 AO schließen Zwangsmittel zur selbstbelastenden Mitwirkung nicht aus, solange dem Steuerpflichtigen die Verhinderung der Stafverfolgung durch eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO möglich ist.

FG Hamburg: Aussetzung der Vollziehung bei unterlassener Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen, 4 V 4/12

Leitsatz

Unterlässt es das Hauptzollamt trotz eines mit der Einspruchsbegründung gestellten Antrags nach § 364 AO, einem Steuerschuldner die Besteuerungsunterlagen mitzuteilen, kann dies bereits die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheides rechtfertigen.