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BGH: Steuerhinterziehung durch Lieferung von Gegenständen an Abnehmer im Gemeinschaftsgebiet, 1 StR 354/08

Leitsätze

1. Die Lieferung von Gegenständen an einen Abnehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet stellt keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des § 6a UStG dar, wenn der inländische Unternehmer in kollusivem Zusammenwirken mit dem tatsächlichen Abnehmer die Lieferung an einen Zwischenhändler vortäuscht, um dem Abnehmer die Hinterziehung von Steuern zu ermöglichen.

2. Wird eine solche Lieferung durch den inländischen Unternehmer gleichwohl als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erklärt, macht der Unternehmer gegenüber den Finanzbehörden unrichtige Angaben i.S.v. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO und verkürzt dadurch die auf die Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 1, § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG anfallende und von ihm geschuldete Umsatzsteuer.

BBC: TV-Interview with RA Böhm

TV-Interview with RA Andreas Boehm about foundations in Liechtenstein and tax evasion in Germany.  

In: BBC World News, BBC, 20.02.2008

Manager Magazin: Fehler bei der Selbstanzeige

Rechtsanwalt Böhm über Risiken und Fehler bei der Erstellung von Selbstanzeigen.

In: "Ertappt, aber erleichtert", Manager Magazin, 20.02.2008

New York Times

New York Times: Andreas Böhm about tax evasion

How the perception of tax evasion has changed and motives why people are reporting their own tax evasion. An interview with RA Andreas Boehm.

In: "Germany Breaks with Its Clubby Business Past", New York Times, 19.02.2008

AFP: RA Böhm zu Selbstanzeige in den Liechtenstein-Fällen

Rechtsanwalt Böhm zur Selbstanzeige, deren Voraussetzungen und den Ausschlussgründen unter besonderer Berücksichtigung der Liechtenstein-Fälle.  

In: "Selbstanzeige hilft aufgeflogenen Steuersündern nur bedingt", AFP, 18.02.2008