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Expertenwissen Steuerstrafrecht.

 

Unsere Mandanten

Wir beraten und verteidigen im Steuerstrafrecht Personen, die wegen Steuerstraftaten verdächtigt werden oder gegen die bereits ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Soweit die Steuerfahndung tätig ist, versuchen wir, kurzfristig vor Ort anwesend zu sein.

Daneben beraten wir auch im Vorfeld, insbesondere zur Frage ob und ggf. wie eine Selbstanzeige abzugeben ist. Soweit erforderlich erstellen wir Selbstanzeigen für unsere Mandanten.

Ferner bieten wir Privatpersonen und Unternehmen eine umfassende Präventionsberatung, ggf. auch ergänzt durch die Erstellung eines Gutachtens an. Ziel ist es dabei, in strafrechtlicher Hinsicht problematische Steuersachverhalte zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu entwickeln und einzusetzen, um eine Strafbarkeit zu vermeiden (Steuer-Compliance).

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