Leitsätze
1. Zur vorläufigen Dienstenthebung eines Finanzamtsvorstehers, der wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt worden ist.
2. Zum Umfang der gerichtlichen Prüfung der Betätigung des Ermessens bei der Einbehaltung von Dienstbezügen eines suspendierten Beamten.
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Tatbestand
Der Antragsteller wendet sich gegen seine vorläufige Dienstenthebung und die Anordnung der Einbehaltung von 35 Prozent seiner monatlichen Dienstbezüge. Seine Anträge auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung der Dienstbezüge hat das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 29. Juli 2011 abgelehnt.
Entscheidungsgründe
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OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11.10.2011, 10 M 154/11