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Rechtsprechung Steuerdelikte

BGH: Zur Steuerhinterziehung durch Unterlassen, 1 StR 586/12

Leitsätze

1. Täter einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) kann nur derjenige sein, der selbst zur Aufklärung steuerlich erheblicher Tatsachen besonders verpflichtet ist. 

2. Das Merkmal "pflichtwidrig" in § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO bezieht sich allein auf das Verhalten des Täters, nicht auf dasjenige eines anderen Tatbeteiligten. Damit kommt eine Zurechnung fremder Pflichtverletzungen auch dann nicht in Betracht, wenn sonst nach allgemeinen Grundsätzen Mittäterschaft vorliegen würde. 

3. Eine eigene Rechtspflicht zur Aufklärung über steuerlich erhebliche Tatsa-chen trifft gemäß § 35 AO auch den Verfügungsberechtigten. Verfügungsberechtigter im Sinne dieser Vorschrift kann auch ein steuernder Hintermann sein, der ihm gegenüber weisungsabhängige "Strohleute" im Rechtsverkehr nach außen im eigenen Namen auftreten lässt. 

BGH: Umsatzsteuerhinterziehung durch Einsatz eines Missing Traders, 1 StR 318/12

Redaktionelle Leitsätze

1 Die für eine Organschaft eingereichte Umsatzsteuerjahreserklärung gilt nicht als Erklärung für den Organträger.

2 Zur Steuerhinterziehung der Umsatzsteuerjahreserklärung durch unrichtige Umsatzsteuererklärung einer GmbH. (Einsatz eines Missing Traders)

AG Nürnberg: "Steuer-CD" reicht nicht für eine Verurteilung, 46 Ds 513 Js 1382/11

Redaktioneller Leitsatz

Befinden sich auf einer "Steuer-CD" nur einzelne Datensätze, so kann alleine auf dieser Grundlage keine Verurteilung erfolgen. Ohne weitere Beweismittel ist der Angeklagte "in dubio pro reo" freizusprechen.

BGH: Steuerhehlerei durch Absatzhilfe auch vor Beendigung der Steuerhinterziehung, 1 StR 438/11

Leitsatz

Steuerhehlerei kann jedenfalls in Form von Absatzhilfe auch vor Beendigung der vorangegangenen Steuerhinterziehung begangen werden.

BGH: Schuldausgleich bei Steuerhinterziehung in "Millionenhöhe", 1 StR 525/11

Leitsatz

Zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung „in Millionenhöhe“ (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71).