Redaktioneller Leitsatz
Die Regelung des § 6 InvStG stellt einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreihet gemäß Art. 63 AEUV dar, denn sie diskriminiert mittelbar ausländische Investmentfonds gegenüber inländischen. Obwohl die Regelung unterschiedslos für inländische und ausländische Fonds gilt, benachteilitgt sie ausländische Investmentfonds dadurch, dass Verpflichtungen zur Bekanntmachung und Veröffentlichung bestimmter Angaben nicht erfüllt, die Erträge, die der Steuerpflichtige aus diesem Investmentfonds erzielt, pauschal zu besteuern sind, da diese Regelung dem Steuerpflichtigen nicht ermöglicht, Unterlagen oder Informationen beizubringen, mit denen sich die tatsächliche Höhe seiner Einkünfte nachweisen lässt.