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Rechtsprechung Steuerstrafrecht

FG Hamburg: Zur Steuerverkürzung bei Veräußerung von Pflanzenölen zum Zweck der Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe, 4 K 179/10

Leitsätze

1. Eine die Festsetzungsfrist verlängernde leichtfertige Steuerverkürzung ist gegeben, wenn ein mit Pflanzenölen handelndes Unternehmen, das in größerem Umfang und über einen längeren Zeitraum Pflanzenöle zum Zweck der Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe weiterveräußert, in Kenntnis der grundsätzlichen Energiesteuerpflichtigkeit derartiger Energieerzeugnisse sich nicht hinreichend über die den Hersteller der Energieerzeugnisse treffenden energiesteuerrechtlichen Pflichten informiert und infolgedessen die nach § 9 Abs. 2 EnergieStG unverzüglich abzugebende Steueranmeldung unterlässt. 

2. Den Steuerpflichtigen trifft trotz der nach § 50 EnergieStG grundsätzlich vorgesehenen Steuerentlastungsmöglichkeit eine Informations- und Erkundigungspflicht hinsichtlich der für ihn geltenden steuerrechtlichen Verfahrenspflichten beim Umgang mit Biokraft- und Bioheizstoffen. Eine Verletzung dieser Informations- und Erkundigungspflicht kann den Vorwurf der leichtfertigen Steuerverkürzung begründen.

AG Nürnberg: "Steuer-CD" reicht nicht für eine Verurteilung, 46 Ds 513 Js 1382/11

Redaktioneller Leitsatz

Befinden sich auf einer "Steuer-CD" nur einzelne Datensätze, so kann alleine auf dieser Grundlage keine Verurteilung erfolgen. Ohne weitere Beweismittel ist der Angeklagte "in dubio pro reo" freizusprechen.

BGH: Steuerhehlerei durch Absatzhilfe auch vor Beendigung der Steuerhinterziehung, 1 StR 438/11

Leitsatz

Steuerhehlerei kann jedenfalls in Form von Absatzhilfe auch vor Beendigung der vorangegangenen Steuerhinterziehung begangen werden.

BGH: Schuldausgleich bei Steuerhinterziehung in "Millionenhöhe", 1 StR 525/11

Leitsatz

Zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung „in Millionenhöhe“ (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71).

BFH: Keine Selbstbezichtigung bei Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige, VIII 234/11

Redaktioneller Leitsatz

Die Voraussetzungen des Erzwingungsverbotes des § 393 Abs.1 S.2 AO schließen Zwangsmittel zur selbstbelastenden Mitwirkung nicht aus, solange dem Steuerpflichtigen die Verhinderung der Stafverfolgung durch eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO möglich ist.