Redaktioneller Leitsatz
1. Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlage durch das Gericht ist zulässig, wenn ein Besteuerungstatbestand nachweislich erfüllt ist und lediglich das Ausmaß der verwirklichten Besteuerung ungewiss ist.
2. Kann der Tatrichter in den Urteilsgründen nicht ausreichend darlegen, wie die Schätzungsergebnisse zustande gekommen sind, und ist eine konkrete Ermittlung oder Schätzung von vornherein nicht möglich, ist eine pauschale Schätzung unter Heranziehung der Richtsatzsammlung des Bundesministeriums für Finanzen statthaft.