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Rechtsprechung Steuerstrafrecht

BGH: Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist zulässig, 1 StR 561/136

Redaktioneller Leitsatz

1. Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlage durch das Gericht ist zulässig, wenn ein Besteuerungstatbestand nachweislich erfüllt ist und lediglich das Ausmaß der verwirklichten Besteuerung ungewiss ist.

2. Kann der Tatrichter in den Urteilsgründen nicht ausreichend darlegen, wie die Schätzungsergebnisse zustande gekommen sind, und ist eine konkrete Ermittlung oder Schätzung von vornherein nicht möglich, ist eine pauschale Schätzung unter Heranziehung der Richtsatzsammlung des Bundesministeriums für Finanzen statthaft.

BayVGH: Disziplinarmaßnahme für Beamte nach Steuerhinterziehung, 16a D 12.1815

Redaktionelle Leitsätze

Disziplinarmaßnahmen für außerdienstliche Steuerhinterziehungen durch Beamte ohne dienstlichen Bezug sind aufgrund der Vielfältigkeit möglicher Verfehlungen nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen.

Ist der Umfang der hinterzogenen Steuern besonders hoch oder treten zu dem Fehlverhalten zusätzliche schwerwiegende Straftatbestände oder andere nachteilige Umstände hinzu, kommt es zu einer Zurückstufung.

BFH: Festsetzungsverjährung bei unrichtiger Gewinnermittlung durch steuerlichen Berater, VII R 27/10

1. Die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO sind nicht erfüllt, wenn der Steuerberater bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung den Gewinn leichtfertig fehlerhaft ermittelt, da der Steuerberater mangels eigener Angaben gegenüber dem Finanzamt nicht Täter einer leichtfertigen Steuerverkürzung nach § 378 AO i.V.m. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO ist.

2. Der Steuerpflichtige darf im Regelfall darauf vertrauen, dass der Steuerberater die Steuererklärung richtig und vollständig vorbereitet, wenn er diesem die für die Erstellung der Steuererklärung erforderlichen Informationen vollständig verschafft hat. Er ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die vom Steuerberater vorbereitete Steuererklärung in allen Einzelheiten nachzuprüfen.

3. Dem Steuerpflichtigen kann das leichtfertige Handeln des Steuerberaters weder nach straf- oder bußgeldrechtlichen noch nach steuerrechtlichen Grundsätzen zugerechnet werden.

BGH: Kein Vorsteuerabzug bei Einbindung in ein "Umsatzssteuerkarussell", 1 StR 579/13

Leitsatz

Ist ein Unternehmen in ein "Umsatzssteuerkarussell" eingebunden und war dies der anderen Seite bekannt, so können an diese keine Lieferungen erbracht werden, die zum Vorsteuerabzug berechtigen.

BGH: Zur Steuerhinterziehung aus "grobem Eigennutz", 1StR 226/13

Redaktioneller Leitsatz

Zur Feststellung der groben Eigennützigkeit bedarf es einer Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls.

 

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