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Rechtsprechung Steuerstrafrecht

BFH: "in dubio pro reo" gilt auch im Steuerverfahren, VIII R 81/04

Leitsatz

Die subjektiven und objektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2, § 370 AO 1977 sind dem Grunde nach auch bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten immer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen. Dies gilt auch für die Verletzung sog. erweiterter Mitwirkungspflichten bei internationalen Steuerpflichten nach § 90 Abs. 2 AO 1977.

BGH: Vorsteuer und Hinterziehungsschaden, 5 StR 301/04

Redaktioneller Leitsatz

Vorsteuererstattungsansprüche berühren wegen des in § 370 Abs. 4 Satz 3 AO normierten Kompensationsverbotes nicht den tatbestandlichen Hinterziehungsschaden; bei der Gewichtung der Tat im Rahmen der Strafzumessung sind sie aber in der Regel – im Wege der Schätzung – zu beachten