Auch bei der Lohnsteueranmeldung gelten die Erleichterungen des § 371 Abs. 2a AO. Insoweit ist ebenfalls eine wirksame Teilselbstanzeige möglich.
Selbstanzeige Lohnsteueranmeldung
Andreas Böhm, LL.M., RA, Dipl.-Kfm., FA Steuerrecht
Expertenwissen Steuerstrafrecht.
Auch bei der Lohnsteueranmeldung gelten die Erleichterungen des § 371 Abs. 2a AO. Insoweit ist ebenfalls eine wirksame Teilselbstanzeige möglich.