Die Steuerhinterziehung ist von einigen, wenigen Voraussetzungen abhängig, welche nachfolgend dargestellt werden. Soweit mindestens einer der genannten Punkte nicht gegeben ist, liegt eine strafbare Steuerhinterziehung nicht vor. Es erfolgt keine Bestrafung und ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren muss eingestellt werden.
Checkliste Steuerhinterziehung
Eine strafbare Steuerhinterziehung gem. § 370 AO liegt vor, falls die folgenden Punkte erfüllt sind:
[x] Voraussetzung erfüllt
[ ] 1. Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen werden
- unrichtige
- unvollständige oder
- pflichtwidrig nicht
gemacht, oder es werden pflichtwidrig Steuerzeichen oder Steuerstempler nicht verwendet. Weitere Details...
[ ] 2. Steuer werden verkürzt , d.h. Steuern werden
- nicht
- nicht in voller Höhe oder
- nicht rechtzeitig
festgesetzt. Alternativ: es werden nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt. Weitere Details...
[ ] 3. Vorsatz, d.h. Betroffener kannte und wollte den vorgenannten Sachverhalt.
[ ] 4. Keine Verjährung.
[ ] 5. Keine wirksame Selbstanzeige.
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