Die Steuerhinterziehung gem. § 370 AO ist als sog. Blankettnorm ausgestaltet. Dies bedeutet, dass neben den Voraussetzungen der Steuerhinterziehung auch die weiteren Voraussetzungen eines oder mehrerer besonderer Steuergesetze geprüft werden müssen. Es sind insoweit verschiedene Formen der Steuerhinterziehung zu unterscheiden.
Formen und Beispiele der Steuerhinterziehung
Die Einkommensteuer ist wohl diejenige Steuer, mit welcher die Bürger in Deutschland am häufigsten in Berührung kommen. Grundsätzlich wird durch sie nach § 1 EStG das Einkommen natürlicher Personen bersteuert. Dabei gilt das Prinzip der individuellen Leistungsfähigkeit des einzelnen Bürgers, das heißt: wer mehr Einnahmen hat, muss auch mehr Steuern zahlen. Persönliche Verhältnisse der Steuerpflichtigen werden berücksichtigt, wie beispielsweise der Familienstand und Kinder. Für das Einkommen juristischer Personen gilt hingegen gesondert die Körperschaftssteuer. Sofern Einkommen in der Einkommensteuererklärung verschwiegen oder fehlerhafte angeben wird, ist schnell der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.
Steuern können nur hinterzogen werden, wenn tatsächlich eine Steuerpflicht besteht. Die konkrete Steuerpflicht ergibt sich wiederum aus den einzelnen Steuergesetzen. Zur Besteuerung des Einkommens knüpft das deutsche Steuerrecht dabei regelmäßig an den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt an. In Deutschland wird bei der persönlichen Steuerpflicht zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden. Die Steuerpflicht entfällt nur, wenn der Betroffene weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig ist.
Kapitalerträge (insbesondere Zinsen und Dividenden) müssen versteuert werden. Andernfalls kann es zu einer Hinterziehung der Kapitalertragsteuer kommen. Seit dem 01.01.2009 hat sich aufgrund des Umsatzssteuerreform 2008 einiges bezüglich der Kapitalertragsteuer verändert. Nunmehr müssen auch Zuwächse des Kapitalstamms steuerlich berücksichtigt werden und es wurde eine sogenannten Abgeltungssteuer eingeführt.
Die Umsatzsteuer spielt im Steuerstrafrecht eine gewichtige Rolle. Dies hängt zunächst damit zusammen, dass durch den Vorsteuerabzug eine Steuerhinterziehung leicht möglich wird. So führt der Missbrauch des Vorsteuerabzugs nicht nur zu Steuerausfällen, sondern auch zu erheblichen Schäden durch unberechtigte Vorsteuererstattung. Insbesondere sogenannte Umsatzsteuerkarusselle und Kettenbetrügereien nutzen die Umsatzsteuer zur Steuerhinterziehung aus.