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Formen und Beispiele der Steuerhinterziehung

Hinterziehung von Erbschaftssteuer

Den Erben treffen steuerrechtlich zwei zentrale Pflichten: Zum einen muss der Erbe von sich aus die Erbschaft dem Finanzamt anzeigen, zum anderen muss er ggf. anschließend eine richtige und vollständige Erbschaftsteuererklärung abgeben. Sowohl durch die Nichtanzeige einer Erbschaft und anschließender Nichtabgabe der Steuererklärung als auch durch unrichtige oder unvollständige Angaben in der Erbschaftsteuererklärung kann der Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO erfüllt sein.

Hinterziehung von Schenkungsteuer

Während die Steuerpflicht im Erbrecht in der Regel bekannt ist, wird die bestehende Steuerpflicht bei einer Schenkung in der Praxis eher übersehen. Insbesondere bei Schenkungen die zwischen Eheleuten oder nahen Familienangehörigen erfolgen, wird es oft versäumt, die erforderlichen Angaben zu machen. Bereits durch die Nichtanzeige einer Schenkung kann der Tatbestand einer Steuerhinterziehung verwirklicht sein. 

Beispiele, wie Steuern hinterzogen werden können

Voraussetzung für eine Steuerhinterziehung ist zunächst, dass über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige, unvollständige oder pflichtwidrig überhaupt keine Angaben gemacht werden. Sodann müssen durch diese fehlerhaften Angaben Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden, vgl. § 370 AO. Dabei können anhand der relevanten Steuerart auch verschiedene Arten der Steuerhinterziehung unterschieden werden, z.B. eine Einkommenssteuer-, Umsatzsteuer- oder Erbschaftssteuerhinterziehung. Ansatzpunkte für eine Steuerhinterziehung können grundsätzlich sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite des Steuerpflichtigen sein. In der Praxis existieren viele unterschiedliche Beispiele, wie Steuern hinterzogen werden können. Einige dieser Beispiele sind nachfolgend aufgeführt.