Steuerhinterziehung wird mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bestraft. Bei steuerlichen Ordnungswidrigkeiten kommt eine Geldbuße in Betracht. Geld- und Freiheitsstrafen sowie Geldbußen werden immer für den jeweiligen Einzelfall individuell festgelegt. Ausgangspunkt ist dabei der jeweils im Gesetz vorgegebene Strafrahmen. Innerhalb dieses Strafrahmens erfolgt die individuelle Strafzumessung. Außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen ggf. Nebenstrafen verhängt und ein Eintrag in das Bundeszentralregister ("polizeiliches Führungszeugnis") veranlasst werden.
Steuerhinterziehung: Strafe, Strafrahmen, Strafmaß
Der Strafrahmen für Steuerdelikte (Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten) ist im Gesetz geregelt. Er gibt die Grenzen an, innerhalb derer das Gericht eine Strafe oder eine Geldbuße festlegen kann. Der Strafrahmen ist je nach Steuerdelikt unterschiedlich ausgestaltet. Als Strafen in Betracht kommen Freiheitsstrafen und Geldstrafen bzw. Geldbußen.
Durch das Strafmaß bzw. die Strafzumessung wird die konkrete Höhe der Strafe für die Steuerhinterziehung oder ein sonstiges Steuerdelikt festgelegt. Sie muss innerhalb des jeweiligen Strafrahmens liegen. Die Strafzumessung erfolgt für jeden Einzelfall individuell durch das Gericht anhand der nachfolgend dargestellten Regeln. Mit der möglichst frühzeitige Aufnahme der Verteidigung kann auf die Strafzumessung Einfluss genommen und das Strafmaß oft erheblich reduziert werden.
Das Gesetz nennt bestimmte Umstände, die bei der Abwägung im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen sind in § 46 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB):
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich wiederholt ausführlich zur Strafzumessung im Steuerstrafrecht geäußert. Er hat in mehreren Urteilen grundsätzliche Ausführungen zum Strafmaß in Steuerstrafsachen unter Angabe von Wertgrenzen gemacht. In diesen Urteilen weist der BGH darauf hin, dass die Höhe der verkürzten Steuern ein bestimmender Strafzumessungsgrund ist. Zugleich soll sich die Strafe allerdings nicht "tarifmäßig" an der Hinterziehungssumme orientieren.