steuerdelikt.de

Expertenwissen Steuerstrafrecht.

 

Steuerfahndung und Ermittlungsverfahren

Expertenwissen Steuerstrafrecht

Auf Aktivitäten der Steuerfahndung muss schnell und präzise reagiert werden. Hier finden Sie kostenfrei umfassende und regelmäßig aktualisierte Informationen zu Steuerfahndung, deren Aktivitäten im Ermittlungsverfahren sowie über Ihre Rechte und Pflichten. Wir bieten Expertenwissen mit über 20 Jahre anwaltlicher Erfahrung im Steuerstrafrecht. Soweit Sie eine individuelle Beratung zur Steuerfahndung benötigen, können Sie nachfolgend zeitnah - bei Bedarf auch sofort -  einen Termin zur Beratung im Steuerstrafrecht bei einem Experten buchen. Auf Augenhöhe mit der Steuerfahndung.

Mehr zum Anwalt bei Steuerfahndung >

Steuerfahndung - Übersicht und Verhaltenshinweise

Steuerfahndung

Die Steuerfahndung ist in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren u.a. für die Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten zuständig. Hierzu ist sie mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet. Die Steuerfahnder sind gut ausgebildete Experten, die vor allem auch bei der Kommunikation ihren Gesprächspartnern wichtige (und für den Beschuldigten häufig nachteilige) Informationen entlocken können. Deshalb ist bei Kontakten zur Steuerfahndung größtmögliche Zurückhaltung und Professionalität angebracht, um als Beschuldigter alle Chancen im Verfahren zu wahren. Betroffene sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren und vor allem (zumindest vorübergehend) keine Angaben zur Sache machen und diszipliniert schweigen! 

ChecklisteCheckliste Kontakt Steufa

Zur Sicherung einer bestmöglichen Ausgangsposition in einem Steuerstrafverfahren gilt es bei Kontakten zur Steuerfahndung (Steufa) zunächst:

1. Konsequent schweigen!

  1. Selbst keinerlei Angaben zur Sache machen!

  2. Keine Entbindung Dritter (insbes. Steuerberater) von Schweigepflichten! 

2. Keine Unterlagen / Daten vernichten!


Weitere wichtige Punkte:

3. Anwalt anrufen. Wir sind z.B. unter der Tel.-Nr. +49 30 39885386 0 erreichbar. [...] 

Alle Punkte und ergänzende Informationen zum optimalen Verhalten gegenüber der Steuerfahndung >

 

Steuerstrafrecht kompaktFakten zur Fahndung 

  • Die Steuerfahndung ist Teil der deutschen Landesfinanzbehörden. Sie kann insbesondere bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder Steuerordnungswidrigkeiten aktiv werden.
  • Die Steuerfahndung deckt auch unbekannte Steuerfälle auf und erforscht Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten.
  • Die Beamten der Steuerfahndung haben dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes.
  • Die wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung sind
  • Die Steuerfahndung ist auch im Rahmen von Betriebsprüfungen tätig, ohne dass ein Verdacht auf Steuerhinterziehung bestehen muss.
  • Der erste Kontakt zwischen der Steuerfahndung und dem Beschuldigten ist in der Regel die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen oder die Einladung zur Vernehmung oder Aufforderung zur Stellungnahme per Brief.
  • Wichtigste Regel für Beschuldigte: Schweigen! Auf keinen Fall mit den Steuerfahndern über den Tatvorwurf reden. Die Kommunikation sollte sich ausschließlich auf organisatorische Fragen der Durchsuchung beziehen.

Wichtige Aspekte

Durchsuchung

Durchsuchung SteuerfahndungDurchsuchungen sind eine in Steuerstrafverfahren häufig eingesetzte Ermittlungsmethode der Steuerfahndung. Durchsucht werden neben Wohn- und Geschäftsräumen auch weitere Orte wie z.B. Fahrzeuge, Boote oder Bankschließfächer. Auch Personen können durchsucht werden, z.B. auf versteckte Gegenstände in Jackentaschen etc.

Mehr zur Durchsuchung der Steuerfahndung >

Beschlagnahme

Beschlagnahme SteuerfahndungWerden bei einer Durchsuchung Gegenstände aufgefunden, die als Beweise für das Strafverfahren relevant sein können, so werden diese regelmäßig nach einer Sicherstellung dauerhaft beschlagnahmt. Für die Steuerfahndung sind neben Dateien auch klassische, ohysische Dokumente von Bedeutung.

Mehr zur Beschlagnahme der Steuerfahndung >

Vernehmungen

Vernehmung SteuerfahndungSteuerfahnder können bei Bedarf (an der Steuerhinterziehung unbeteiligte) Zeugen und den wegen Steuerhinterziehung oder einer Teilnahme daran Beschuldigten selbst vernehmen. Dabei sind unterschiedliche Zeugnis- und Ausageverweigerungsrechte zu beachten. Bei Vernehmungen durch die Steuerfahndung besteht regelmäßig die Möglichkeit, einen Anwalt zur Vernehmung hinzuzuziehen.

Mehr zur Vernehmung durch die Steuerfahndung >

 

 


Anwälte für Steuerstrafrecht

Soforthilfe bei Steuerfahndung. Als Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht mit Sitz in Berlin mit über 20 Jahren Erfahrung im Steuerstrafrecht sind wir bundesweit aktiv und beraten persönlich, telefonisch oder per Video. In einer Vielzahl von Fällen haben wir Mandanten erfolgreich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung verteidigt und bei der Steuerfahndung auf Augenhöhe vertreten. Allen unsere Aktivitäten liegen stets individuell entwickelte Verteidigungsstrategien zugrunde, welche wir auf höchstem fachlichem Niveau umsetzen. 

Mehr zu den Anwälten bei Steuerfahndung >


Organisation Steufa

Die Steuerfahndung (Steufa) ist organisatorisch der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) bzw. der Strafsachen- und Bußgeldstelle (StraBu) eines Finanzamtes untergeordnet. In manchen Regionen sind eigenständige Finanzämter für Steuerstrafsachen eingerichtet. Die bundesländerspezifischen unterschiedlichen Bezeichnungen BuStra und StraBu sind nur terminologischer Art und haben keine inhaltliche Bedeutung. Die Aufgaben der Steuerfahndung ergeben sich einheitlich aus § 208 der Abgabenordnung (AO). Hierzu gehört insbesondere die Ermittlung von Steuerdelikten.

§ 208 AO - Steuerfahndung (Zollfahndung)

(1) Aufgabe der Steuerfahndung (Zollfahndung) ist 

  1. die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,
  2. die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den in Nummer 1 bezeichneten Fällen,
  3. die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle.
 

* Durch den Klick auf einen Link mit * unterstützten Sie unsere Arbeit. Wir bekommen dann ggf. eine geringe Vergütung. Empfehlungen erfolgen allerdings immer unabhängig und alleine inhaltsbezogen.

Unverbindliche Anfrage Steuerstrafrecht

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren etc. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860