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Expertenwissen Steuerstrafrecht.

 

Steuerfahndung und Ermittlungsverfahren

Expertenwissen Steuerstrafrecht

Auf Aktivitäten der Steuerfahndung muss schnell und präzise reagiert werden. Hier finden Sie kostenfrei umfassende und regelmäßig aktualisierte Informationen zu Steuerfahndung, deren Aktivitäten im Ermittlungsverfahren sowie über Ihre Rechte und Pflichten. Wir bieten Expertenwissen mit über 20 Jahre anwaltlicher Erfahrung im Steuerstrafrecht. Soweit Sie eine individuelle Beratung zur Steuerfahndung benötigen, können Sie nachfolgend zeitnah - bei Bedarf auch sofort -  einen Termin zur Beratung im Steuerstrafrecht bei einem Experten buchen. Auf Augenhöhe mit der Steuerfahndung.

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Auswertung der Presse durch die Steuerfahndung

Auch die Steuerfahndung liest Zeitung. Hierdurch können ggf. durchaus aufschlussreiche Erkenntnisse gewonnen werden. Aus Sicht der Steuerfahndung sind dies steuer(straf)rechtlich relevante Sachverhalte. Betroffen von entsprechenden Auswertungen durch die Steuerfahndung sind sowohl der redaktionelle Teil der Medien als auch die entsprechenden Anzeigenteile.

Informationsaustausch und Anfangsverdacht

Behörden und andere Institutionen tauschen in nicht unerheblichem Umfang untereinander steuerrelevante Informationen aus. Teilweise sind diese sogar gesetzlich verpflichtet, die Steuerfahndung zu informieren, falls Erkenntnisse über eine (mögliche) Steuerstraftat vorliegen. Auch insoweit kann sich ein Anfangsverdacht auf eine Steuerstraftat ergeben. In immer stärkerem Umfang erfolgt dabei auch ein internationaler Informationsaustausch mit ausländischen Behörden, insbesondere mit Finanzämtern und anderen Behörden innerhalb der EU und des EWR.

Betriebs- / Außenprüfung und Steuerfahndung

Durch die Außenprüfung nach §§ 193 ff. Abgabenordnung (AO) kann die Finanzverwaltung steuerliche Verhältnisse beim Steuerpflichtigen überprüfen. Der Steuerpflichtige ist gem. § 200 AO mitwirkungspflichtig. Deshalb besteht gerade bei Außenprüfungen ein erhöhtes Risiko für den Betroffenen, sich bei der Existenz strafrechtlich relevanter Sachverhalte selbst zu belasten. Steuerstrafverfahren finden insoweit ihren Ausgangspunkt immer wieder in einer Außenprüfung.

Kontrollmitteilungen und Steuerfahndung

Kontrollmitteilungen werden im Rahmen einer Betriebs- / Außenprüfung angefertigt. Gem. § 194 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) werden mit Kontrollmitteilungen bestimmte Verhältnisse Dritter, also von der Außenprüfung zunächst nicht Betroffener, dokumentiert. Kontrollmitteilungen können über eine Vielzahl unterschiedlicher Sachverhalte angefertigt werden. Sie werden vom Betriebsprüfer an das für den Dritten zuständige Finanzamt weitergeleitet. Dort kann die Kontrollmitteilung dann ggf. zur Entdeckung einer Steuerstraftat führen. Für einen gewissen Zeitraum zwischen Anfertigung der Kontrollmitteilung und deren Prüfung ist oftmals noch eine Selbstanzeige möglich. Erfährt der Dritte von einer entsprechenden Betriebs- / Außenprüfung bzw. der Anfertigung einer Kontromitteilung sollte er deshalb bei Bedarf schnell handeln und die Abgabe einer Selbstanzeige prüfen.

Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen

Automatischer InformationsaustauschIn Steuersachen werden umfangreiche Finanzdaten nahezu weltweit von den jeweiligen nationalen Finanzbehörden untereinander automatisch ausgetauscht. Rechtsgrundlage in Deutschland hierfür ist das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz - FKAustG). In Deutschland steuerpflichtige Personen müssen vor diesem Hintergrund damit rechnen, dass Informationen über ihre im Ausland unterhaltenen Finanzkonten dem deutschen Finanzamt bekannt werden. Die Kenntnis erhalten die Finanzämter dabei automatisch, d.h. ohne gesonderte Anfragen o.ä. Ein strafrechtlicher Anfangsverdacht ist nicht erforderlich. Art und Umfang des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen sind lediglich durch das FKAustG begrenzt.

 

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Unverbindliche Anfrage Steuerstrafrecht

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren etc. Wir melden uns kurzfristig zurück.

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