Auch die Steuerfahndung liest Zeitung. Hierdurch können ggf. durchaus aufschlussreiche Erkenntnisse gewonnen werden. Aus Sicht der Steuerfahndung sind dies steuer(straf)rechtlich relevante Sachverhalte. Betroffen von entsprechenden Auswertungen durch die Steuerfahndung sind sowohl der redaktionelle Teil der Medien als auch die entsprechenden Anzeigenteile.
Unverbindliche Anfrage Steuerstrafrecht
Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren etc. Wir melden uns kurzfristig zurück.
Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860