Am automatischen Informationsaustausch in Steuersachen nehmen eine Vielzahl von Staaten teil. Rechtsgrundlage für die Teilnahme ist § 1 Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG). Das Bundesministerium der Finanzen gibt die beteiligten Staaten durch die Veröffentlichung einer Staatenaustauschliste bekannt, vgl. z.B. BMF-Schreiben vom 01.07.2020, IV B 6 - S 1315/19/10030 :018. Nachfolgend sind alle am automatischen Informationsaustausch beteiligten Staaten auf der Grundlage der Staatenaustauschliste aufgeführt.
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