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Expertenwissen Steuerstrafrecht.

 

Steuerfahndung und Ermittlungsverfahren

Expertenwissen Steuerstrafrecht

Auf Aktivitäten der Steuerfahndung muss schnell und präzise reagiert werden. Hier finden Sie kostenfrei umfassende und regelmäßig aktualisierte Informationen zu Steuerfahndung, deren Aktivitäten im Ermittlungsverfahren sowie über Ihre Rechte und Pflichten. Wir bieten Expertenwissen mit über 20 Jahre anwaltlicher Erfahrung im Steuerstrafrecht. Soweit Sie eine individuelle Beratung zur Steuerfahndung benötigen, können Sie nachfolgend zeitnah - bei Bedarf auch sofort -  einen Termin zur Beratung im Steuerstrafrecht bei einem Experten buchen. Auf Augenhöhe mit der Steuerfahndung.

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Dokumente im Steuerstrafverfahren

Die Finanzbehörden werten im Rahmen des Ermittlungsverfahrens (papiergebundene) Dokumente aller Art aus. Neben Verträgen gehört hierzu insbesondere der Schriftverkehr und Buchführungsunterlagen nebst den dazugehörigen Aufzeichnungen wie z.B. Belege. 

Datenauswertung im Steuerstrafverfahren

Daten werden im Rahmen von steuerstrafrechtlichen Ermittlungen ebenfalls ausgewertet. Neben papiergebundene Dokumente ersetzende Daten wie z.B. PDF-Dateien gehört zur Auswertung insbesondere auch die Auswertung von Rohdaten bzw. großen Datenmengen, wie sie z.B. im Rahmen der digitalen Buchführung anfallen. In diesem Zusammenhang erfolgt dann regelmäßig auch eine digitale Auswertung der daten, z.B. durch den Einsatz mathematisch-statistischer Methoden.

Kontenabfrage durch Steuerfahndung, § 24c KWG

Die Steuerfahndung hat unter den Voraussetzungen des § 24c Kreditwesengesetz (KWG) die Möglichkeit, Kontoinformationen über den wegen einer Steuerstraftat Verdächtigen zu erhalten. Der Kontenabruf erfolgt in einem automatisierten Verfahren. Der Betroffene und seine Bank erhalten keine Kenntnis von diesen Maßnahmen. Im Ergebnis erfährt die Steuerfahndung durch die Kontenabfrage, wo der Verdächtige welche Konten unterhält oder über welche Konten er verfügungsberechtigt ist. Auf der Grundlage der erlangten Informationen kann die Steuerfahndung dann weitergehende Ermittlungsmaßnahmen durchführen.

Mittelherkunftsnachweise im Steuerrecht

Durch einen Mittelherkunftsnachweis erläutert der Steuerpflichtige gegenüber dem (Veranlagungs-) Finanzamt, woher die finanziellen Mittel für bestimmte Ausgaben bzw. Anschaffungen stammen. Der Mittelherkunftsnachweis wird vom Finanzamt regelmäßig im Besteuerungsverfahren angefordert, wenn Sachverhalte unklar sind. Der Steuerpflichtige ist insoweit vor allem gem. § 90 der Abgabenordnung (AO) zur Mitwirkung verpflichtet. Problematisch kann ein Mittelherkunftsnachweis im Steuerrecht dann sein, wenn durch die entsprechende Mitwirkung des Steuerpflichtigen ein Steuerdelikt offengelegt werden würde. Hier sind die Reaktionen genaustens abzuwägen. Weitere Einzelheiten zum Mittelherkunftsnachweis

Schätzung der Steuerfahndung

Steht der Vorwurf einer Steuerhinterziehung im Raum, spielt die Besteuerungsgrundlage, also das Ausmaß der Hinterziehung, eine wichtige Rolle. Sofern die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlage nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie im Besteuerungsverfahren das Recht und die Pflicht, diese zu schätzen. Die Schätzung im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens ist einer Schätzung im Besteuerungsverfahren zwar ähnlich, unterscheidet sich jedoch im Detail. Insoweit muss eine differenzierte Betrachtung der Schätzung in Abhängigkeit ihres Anwendungsbereichs erfolgen. Während die Schätzung im Rahmen des Besteuerungsverfahrens nach § 162 Abs. 1 S. 1 AO erfolgt, sind bei der Schätzung im Rahmen des Steuerstrafverfahrens die Voraussetzungen des § 261 StPO zu beachten.

 

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