Voraussetzung für eine Steuerhinterziehung ist zunächst, dass über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige, unvollständige oder pflichtwidrig überhaupt keine Angaben gemacht werden. Sodann müssen durch diese fehlerhaften Angaben Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden, vgl. § 370 AO. Dabei können anhand der relevanten Steuerart auch verschiedene Arten der Steuerhinterziehung unterschieden werden, z.B. eine Einkommenssteuer-, Umsatzsteuer- oder Erbschaftssteuerhinterziehung. Ansatzpunkte für eine Steuerhinterziehung können grundsätzlich sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite des Steuerpflichtigen sein. In der Praxis existieren viele unterschiedliche Beispiele, wie Steuern hinterzogen werden können. Einige dieser Beispiele sind nachfolgend aufgeführt.
Unrichtige Gewinnermittlung
Der Schwarzmaler: Ein Maler bietet seinen Kunden "Preisnachlässe" an, falls sie auf eine Rechnung verzichten und den Werklohn in bar bezahlen. Er möchte dadurch das Nichtverbuchen von Betriebseinnahmen erreichen bzw. diesen Nachweis erschweren, und dadurch einen niedrigeren Gewinn ausweisen. Dabei und bei den folgenden Beispielen handelt es sich um Steuerhinterziehung.
Das geschäftige Speisen unter Freunden: Max zeigt sich im Freundeskreis gerne großzügig und übernimmt im Restaurant regelmäßig die Bezahlung der Rechnung, die beim wöchentlichen Skatspiel anfällt. Die ihm ausgehändigte Quittung nimmt er in seine Buchhaltung als Bewirtungskosten auf. Damit täuscht Max Betriebsausgaben vor, die tatsächlich nicht vorhanden sind.
Mit dem Taxi nach Paris: Vorgetäuschte Betriebsausgaben liegen auch bei Moritz vor, der seine neue Freundin zu einem Wochenendausflug nach Paris einlädt, den er schon immer einmal mit dem Taxi unternehmen wollte, und dabei hinsichtlich Taxiquittungen und Hotelrechnung eine Geschäftsreise deklariert.
Schnell abschreiben: Ein GmbH-Geschäftsführer benötigt noch "Verluste" in seiner Bilanz. Deshalb nimmt er für seinen neuen Geschäftswagen, den er nur selten fährt, eine Gesamtnutzungsdauer von zwei Jahren an. Aufgrund dieser Nutzungsdauer berechnet er die Absetzung für Abnutzung (AfA) und schreibt das Fahrzeug in zwei Jahren vollständig ab.
Bilanztrick mit Tücken: Der Geschäftsführer benötigt weitere "Verluste". Er nimmt deshalb in die Bilanz ein Darlehen auf der Passivseite auf, das nicht als solches ausgegeben wurden.
Scheingeschäfte
Die entlohnte Hausfrau: B. möchte umfassend Steuern reduzieren. Seine Ehefrau bekommt deshalb ihr bisheriges Haushaltsgeld als "Lohn" ausgezahlt, wobei zwischen den Ehepartnern Einigkeit besteht, dass der "Lohn" ausschließlich als Haushaltsgeld verwendet werden soll.
Vetternwirtschaft: Die Cousins Franz und Ferdinand gründen zum Schein die Franz Ferdinand Gastro GbR. Alleiniger Zweck dieser Gründung ist die Gewinnverteilung des bisherigen Alleininhabers Franz auf die beiden Personen Franz und Ferdinand und die dadurch erreichte Minderung der Einkommenssteuer von Franz.
Unterlassen
Der schweigsame Powerseller: T. ist Powerseller bei E-Bay und verdient alleine damit seinen Lebensunterhalt. Steuern zahlen findet er nicht zeitgemäß. Außerdem denkt er sich, dass das Finanzamt von seinen anonymen Online-Geschäften ohnehin niemals Kenntnis erlangen wird. Im Ergebnis hat er als Einzelunternehmer gegenüber dem Finanzamt seine Betriebsaufnahme nicht anzeigt und Steuererklärungen nicht abgegeben.
Der Powerseller und die Umsatzsteuer: Um sich zusätzlich abzusichern, nimmt T. in seine Angebote den Hinweis auf, dass seine Geschäfte rein privater Natur seien. Gleichwohl verkauft er pro Woche ca. 20 Flachbildfernseher. Er wäre deshalb auch verpflichtet, Umsatzsteuer(vor)anmeldungen abzugeben.