Strafvollstreckung bei Steuerdelikten

Die Strafvollstreckungsverjährung bewirkt, dass eine rechtskräftig verhängte Strafe nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden darf. In der Praxis tritt diese Kombination der Steuerhinterziehung / Verjährung allerdings eher selten auf.