Kapitalerträge (insbesondere Zinsen und Dividenden) müssen versteuert werden. Andernfalls kann es zu einer Hinterziehung der Kapitalertragsteuer kommen. Seit dem 01.01.2009 hat sich aufgrund des Umsatzssteuerreform 2008 einiges bezüglich der Kapitalertragsteuer verändert. Nunmehr müssen auch Zuwächse des Kapitalstamms steuerlich berücksichtigt werden und es wurde eine sogenannten Abgeltungssteuer eingeführt.
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