steuerdelikt.de

Expertenwissen Steuerstrafrecht.

 

Steuerhinterziehung: Voraussetzungen, Strafe, Verjährung.

Expertenwissen Steuerstrafrecht

Hier finden Sie kostenfrei umfassende und regelmäßig aktualisierte Informationen zu Steuerhinterziehung, deren Formen, Voraussetzungen, Strafen, Verjährung und vielem mehr. Expertenwissen mit über 20 Jahre anwaltlicher Erfahrung im Steuerstrafrecht. Soweit Sie eine individuelle Beratung im Steuerstrafrecht benötigen, können Sie kurzfristig einen Beratungstermin bei einem Experten im Steuerstrafrecht buchen.

Mehr zum Anwalt bei Steuerhinterziehung >

Steuerverkürzung bei der Steuerhinterziehung

Voraussetzung einer strafbaren Steuerhinterziehung ist weiterhin, dass neben den unzutreffenden oder unterlassenen Angaben auch eine Steuerverkürzung vorliegt.

Nicht gerechtfertigte Steuervorteile

Ein für eine Steuerhinterziehung relevanter finanzieller Vorteil kann sich auch aus der Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile ergeben. Nicht gerechtfertigte Steuervorteile sind gem. § 370 Abs. 4 AO erlangt, soweit sie zu Unrecht gewährt oder belassen werden.

Kompensationsverbot im Steuerstrafrecht

Nach § 370 Abs. 4 S. 3 AO liegt eine Steuerverkürzung oder ein unberechtigter Steuervorteil auch dann vor, wenn die Steuer, auf die sich die Tat bezieht, aus anderen Gründen hätte ermäßigt oder der Steuervorteil aus anderen Gründen hätte beansprucht werden können. Man spricht insoweit vom Kompensationsverbot.

Vorsatz bei Steuerhinterziehung

Vorsatz SteuerhinterziehungSteuerhinterziehung ist nur bei Vorsatz strafbar, § 15 Strafgesetzbuch (StGB). Vorsatz ist gegeben, wenn der Täter von der Steuerhinterziehung wusste und eine solche auch begehen wollte (Wissens- und Wollenselement des Vorsatzes). Der Vorsatz des Täters muss sich auf alle Merkmale des objektiven Tatbestands beziehen[1]. Zeitlich muss der Vorsatz bei Ausführung der Tathandlung gegeben sein, also dann, wenn der Täter seine Erklärung aus der Hand gibt.

Übersicht Strafen bei Steuerhinterziehung

Strafen Steuerhinterziehung

Als Strafen bei Steuerhinterziehung kommen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe in Betracht. Die steuerlichen Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbuße sanktioniert. Geld- und Freiheitsstrafen sowie Geldbußen werden immer für den jeweiligen Einzelfall individuell festgelegt. Ausgangspunkt ist dabei der jeweils im Gesetz vorgegebene Strafrahmen. Innerhalb dieses Strafrahmens erfolgt die individuelle Strafzumessung. Außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen ggf. Nebenstrafen verhängt und ein Eintrag in das Bundeszentralregister ("polizeiliches Führungszeugnis") veranlasst werden. Es gibt also nicht "die" Strafe für Steuerhinterziehung, vielmehr muss für jeden Einzelfall der Steuerhinterziehung eine Strafe ermittelt werden.

 

* Durch den Klick auf einen Link mit * unterstützten Sie unsere Arbeit. Wir bekommen dann ggf. eine geringe Vergütung. Empfehlungen erfolgen allerdings immer unabhängig und alleine inhaltsbezogen.

Unverbindliche Anfrage Steuerstrafrecht

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren etc. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860