Die Einkommensteuer ist wohl diejenige Steuer, mit welcher die Bürger in Deutschland am häufigsten in Berührung kommen. Grundsätzlich wird durch sie nach § 1 EStG das Einkommen natürlicher Personen bersteuert. Dabei gilt das Prinzip der individuellen Leistungsfähigkeit des einzelnen Bürgers, das heißt: wer mehr Einnahmen hat, muss auch mehr Steuern zahlen. Persönliche Verhältnisse der Steuerpflichtigen werden berücksichtigt, wie beispielsweise der Familienstand und Kinder. Für das Einkommen juristischer Personen gilt hingegen gesondert die Körperschaftssteuer. Sofern Einkommen in der Einkommensteuererklärung verschwiegen oder fehlerhafte angeben wird, ist schnell der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.
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