Steuern können nur hinterzogen werden, wenn tatsächlich eine Steuerpflicht besteht. Die konkrete Steuerpflicht ergibt sich wiederum aus den einzelnen Steuergesetzen. Zur Besteuerung des Einkommens knüpft das deutsche Steuerrecht dabei regelmäßig an den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt an. In Deutschland wird bei der persönlichen Steuerpflicht zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden. Die Steuerpflicht entfällt nur, wenn der Betroffene weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig ist.
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