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Steuerstrafrecht: Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten

Expertenwissen

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Übersicht Strafen bei Steuerhinterziehung

Strafen Steuerhinterziehung

Als Strafen bei Steuerhinterziehung kommen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe in Betracht. Die steuerlichen Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbuße sanktioniert. Geld- und Freiheitsstrafen sowie Geldbußen werden immer für den jeweiligen Einzelfall individuell festgelegt. Ausgangspunkt ist dabei der jeweils im Gesetz vorgegebene Strafrahmen. Innerhalb dieses Strafrahmens erfolgt die individuelle Strafzumessung. Außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen ggf. Nebenstrafen verhängt und ein Eintrag in das Bundeszentralregister ("polizeiliches Führungszeugnis") veranlasst werden. Es gibt also nicht "die" Strafe für Steuerhinterziehung, vielmehr muss für jeden Einzelfall der Steuerhinterziehung eine Strafe ermittelt werden.

Fakten zur Bestrafung

Strafe Steuerhinterziehung kompakt

  • Steuerhinterziehung kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden. Schwere Fälle können bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe zur Folge haben.
  • Ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung liegt bei Hinterziehung von mehr als 50.000 EUR vor.
  • Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung droht bei hinterzogenen Beträgen über 1 Mio. EUR.
  • Die Höhe der hinterzogenen Steuern beeinflusst das Strafmaß.
  • Die Geldstrafe basieren auf dem Nettoeinkommen und wird in Tagessätzen berechnet. Ein Tagessatz entspricht in etwa 1/30 eines Nettomonatsgehalts.
  • Die Anzahl der Tagessätze hängt von Schuld des Täters, insbesondere von der Summe der hinterzogenen Steuern ab.
  • Es existieren Strafmilderungsgründe (z.B. Tat nicht aus Eigennutz, Krankheit, steuerliche Unerfahrenheit, Geständnis, etc.) und Strafschärfungsgründe (z.B. Steuerhinterziehung zur persönlichen Bereicherung, gewerbsmäßige Hinterziehung, Unternehmensstrukturen, etc.)
  • Geschuldete Steuern müssen zusätzlich zur Strafe zurückgezahlt werden und unterliegen zusätzlich Hinterziehungszinsen.
  • Eine Selbstanzeige oder die erfolgreiche Verteidigung können zur Straffreiheit führen oder ein geringeres Strafmaß erzielen.

 

Tipp


Experten-Tipp: Steuerhinterziehung und Strafe immer für den konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung aller Besonderheiten  individuell bestimmen. Strafrahmen, Strafzumessungskriterien und Strafmaßtabellen geben nur allgemeine Orientierungsmöglichkeiten. Bei der Bestimmung der Steuerhinterziehungs-Strafe bestehen in der Praxis häufig nicht unerhebliche Spielräume, welche zugunsten der Betroffenen genutzt werden können. 


Wichtige Aspekte

Geldauflage

Geldauflage Steuerhinterziehung

Ein Steuerstrafverfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen gegen Zahlung einer Geldauflage gem. § 153a StPO eingestellt werden. Die Geldauflage entspricht zwar in der Regel ungefähr der Höhe einer Geldstrafe, wird allerdings nicht in das Bundeszentralregister / polizeiliche Führungszeugnis eingetragen. Trotz Geldauflage gilt der Betroffene als nicht vorbestraft. 

Als grobe Orientierung zur Geldauflage kann festgehalten werden:

  • bis 1.000 EUR Steuerhinterziehung: Einstellung gegen Geldauflage ist die Regel
  • bis 50.000 EUR Steuerhinterziehung: Einstellung gegen Geldauflage möglich
  • ab 50.000 EUR Steuerhinterziehung: Einstellung gegen Geldauflage nur im Ausnahmefall

Die grobe Höhe der Geldauflage kann den nachfolgenden Angaben zur Geldstrafe entnommen werden. 

Geldstrafe

Geldstrafe Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung wird vielfach mit Geldstrafen sanktioniert. Die Höhe einer Geldstrafe wird in Abhängigkeit der Umstände des Einzelfalls festgelegt und errechnet sich aus dem Produkt von Anzahl der Tagessätzen und Tagessatzhöhe. Mit der Anzahl der Tagessätze wird die Steuerhinterziehung als solche sanktioniert. Maßgeblich ist insbesondere die Höhe der hinterzogenen Steuern. Die Tagessatzhöhe stellt auf das Einkommen des Betroffenen ab und soll eine angemessene Sanktion sicherstellen. Ein Tagessatz entspricht grob 1/30 des Nettomonatsgehalts.

Als sehr grobe Orientierung können in Abhängigkeit vom Hinterziehungsbetrag die folgenden Geldstrafen genannt werden. Dabei ist nochmals darauf hinzuweisen, dass für die konkrete Strafzumessung immer der Einzelfall maßgeblich ist und insbesondere eine individuelle Verteidigung oftmals zu einer deutlichen Reduzierung der Geldstrafe führen kann.

Geldstrafen Steuerhinterziehung bei 

  • 1.000 EUR hinterzogener Steuern: ca. 10 Tagessätze Geldstrafe
  • 5.000 EUR hinterzogener Steuern: ca. 20 - 60 Tagessätze Geldstrafe
  • 10.000 EUR hinterzogener Steuern: ca. 50 - 80 Tagessätze Geldstrafe
  • 25.000 EUR hinterzogener Steuern: ca. 120 - 220 Tagessätze Geldstrafe
  • 50.000 EUR hinterzogener Steuern: ca. 200 - 360 Tagessätze Geldstrafe

Mehr zur Geldstrafe bei Steuerhinterziehung >

Freiheitsstrafe

Freiheitsstrafe Steuerhinterziehung

Insbesondere in schweren Fällen wird die Steuerhinterziehung mit Freiheitsstrafe bzw. Gefängnis sanktioniert, der Betroffene muss also ins Gefängnis (soweit die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird). Auch in diesem Zusammenhang ist die Höhe der hinterzogenen Steuern ein, wenn nicht sogar das maßgebliche Kriterium, wenngleich die Strafzumessung auch hierbei immer eine Frage des individuellen Einzelfalls ist.

Als wiederum sehr grobe Orientierung kann zur Freihaitsstrafe in Abhängigkeit des Hinterziehungsbetrags festgehalten werden:

  • ab 50.000 EUR Steuerhinterziehung (besonders schweren Fall): Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, ggf. mit Bewährung 
  • ab 1.000.000 EUR Steuerhinterziehung: Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren ohne Bewährung

Mehr zu Steuerhinterziehung und Freiheitsstrafe >

Strafzumessung

Strafzumessung

Wie bereits mehrfach erwähnt, wird die Strafe bei Steuerhinterziehung für jeden Einzelfall im Rahmen einer individuellen Strafzumessung ermittelt. Bei der Strafzumessung werden sowohl Strafmilderungsgründe, als auch Gründe für eine Strafverschärfung berücksichtigt, soweit diese im Einzelfall vorliegen. Das Gesetz macht hierzu bestimmte Vorgaben, welche von der Rechtsprechung weiter konkretisiert werden.

Mehr zu den Kriterien der Strafzumessung >

 

 

 


Anwälte für Steuerstrafrecht

Steuerhinterziehung und Strafe: Als Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht mit konsequenter Spezialisierung auf das Steuerstrafrecht und Sitz in Berlin ist die böhm anwaltskanzlei seit über 20 Jahren bundesweit im Steuerstrafrecht tätig. In einer Vielzahl von Fällen haben wir Mandanten erfolgreich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung verteidigt und vielfach entweder eine Bestrafung unserer Mandanten vollständig verhindert oder die Strafen zumindest deutlich reduzieren können. Allen unsere Aktivitäten liegen stets individuell entwickelte Verteidigungsstrategien zugrunde, welche wir auf höchstem fachlichem Niveau umsetzen. 

Zu unserer steuerstrafrechtlichen Expertise und unseren Tätigkeitsfeldern gehört insbesondere:

  • Individuelle Strategien zur Vermeidung oder Reduzierung von Strafen wegen Steuerhinterziehung
  • Vertretung gegenüber Finanzämtern, Betriebsprüfern, Steuerfahnung etc.
  • Verteidigung in Steuerstrafverfahren und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren in allen Instanzen
  • Vertretung bei Vermögensarrest und Einziehung

Mehr zu den Anwälten bei Steuerhinterziehung >


Strafrahmen bei Steuerdelikten

Der Strafrahmen für Steuerdelikte (Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten) ist im Gesetz geregelt. Er gibt die Grenzen an, innerhalb derer das Gericht eine Strafe oder eine Geldbuße festlegen kann. Der Strafrahmen ist je nach Steuerdelikt unterschiedlich ausgestaltet. Bei Steuerhinterziehung als Strafe in Betracht kommen Freiheitsstrafe und Geldstrafe, bei Steuerordnungswidrigkeiten ist die Geldbuße die mögliche Sanktionsform..

Strafmaß bei Steuerhinterziehung

Strafmaß Strafzumessung SteuerhinterziehungDurch das Strafmaß bzw. die Strafzumessung wird die konkrete Höhe der Strafe für die Steuerhinterziehung oder ein sonstiges Steuerdelikt festgelegt. Sie muss innerhalb des jeweiligen Strafrahmens liegen. Die Strafzumessung erfolgt für jeden Einzelfall individuell durch das Gericht anhand der nachfolgend dargestellten Regeln. Mit der möglichst frühzeitige Aufnahme der Verteidigung kann auf die Strafzumessung Einfluss genommen und das Strafmaß oft erheblich reduziert werden.

 

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