Voraussetzungen

Eine (einfache) Steuerhinterziehung kann u.a. bereits vorliegen, wenn falsche oder unvollständige Angaben in Steuersachen gegenüber einer Finanzbehörde gemacht werden, die dazu führen, dass Steuern verkürzt werden (vgl. § 370 Abs. 1 und 3 Abgabenordnung (AO)). Ausreichend kann schon der Versuch sein.
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Strafen und Strafmaß

Die einfache Hinterziehung von Steuern wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonderen (schweren) Fällen kann die Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren betragen (vgl. § 370 Abs. 1 und 3 AO). Das konkrete Strafmaß wird anhand verschiedener Kriterien im jeweiligen Einzelfall individuell ermittelt. Hier bestehen in der Praxis vielfältige Möglichkeiten, das Strafmaß für die Betroffenen günstig zu beeinflussen.
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Verjährung

Die Verjährung der einfachen Steuerhinterziehungen erfolgt nach fünf Jahren, bei Steuerhinterziehungen im besonders schweren Fall tritt eine Verjährung nach zehn Jahren ein (vgl. §§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, 376 Abs. 1 AO). Durch verschiedene Maßnahmen kann es zu erheblichen Verlängerungen der Verjährung insgesamt bis hin zu einer Gesamtdauer von 37,5 Jahren kommen.
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Selbstanzeige

Durch eine Selbstanzeige kann gem. § 371 AO Straffreiheit erlangt werden. Damit die Selbstanzeige wirksam ist und im Ergebnis auch tatsächlich zur Straffreiheit führt, müssen verschiedene - anspruchsvolle - Voraussetzungen erfüllt sein
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Anwälte für Steuerstrafrecht
Verteidigung bei Steuerhinterziehung: Verjährung nutzen, Strafe vermeiden. Die böhm anwaltskanzlei. ist eine Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht mit Sitz in Berlin und seit über 20 Jahren im Steuerstrafrecht tätig. Wir sind bundesweit aktiv und beraten persönlich, telefonisch oder per Video. In einer Vielzahl von Fällen haben wir Mandanten erfolgreich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung verteidigt. Allen unsere Aktivitäten liegen stets individuell entwickelte Verteidigungsstrategien zugrunde, welche wir auf höchstem fachlichem Niveau umsetzen, um unsere Mandanten idealerweise vom Vorwurf einer Steuerhinterziehung vollständig zu entlasten oder jedenfalls die Folgen insgesamt spürbar zu reduzieren.
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