Daten werden im Rahmen von steuerstrafrechtlichen Ermittlungen ebenfalls ausgewertet. Neben papiergebundene Dokumente ersetzende Daten wie z.B. PDF-Dateien gehört zur Auswertung insbesondere auch die Auswertung von Rohdaten bzw. großen Datenmengen, wie sie z.B. im Rahmen der digitalen Buchführung anfallen. In diesem Zusammenhang erfolgt dann regelmäßig auch eine digitale Auswertung der daten, z.B. durch den Einsatz mathematisch-statistischer Methoden.
Datenauswertung im Steuerstrafverfahren
Andreas Böhm, LL.M., RA, Dipl.-Kfm., FA Steuerrecht