Die Finanzbehörden werten im Rahmen des Ermittlungsverfahrens (papiergebundene) Dokumente aller Art aus. Neben Verträgen gehört hierzu insbesondere der Schriftverkehr und Buchführungsunterlagen nebst den dazugehörigen Aufzeichnungen wie z.B. Belege.
Dokumente im Steuerstrafverfahren
Andreas Böhm, LL.M., RA, Dipl.-Kfm., FA Steuerrecht