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Steuerstrafverfahren und Steuerfahndung

Expertenwissen Steuerstrafrecht

Hier finden Sie kostenfrei umfassende und regelmäßig aktualisierte Informationen zum Steuerstrafverfahren und allen dazugehörigen Verfahrensschritten des Ermittlungsverfahrens und der Gerichtsverfahren einschließlich Untersuchungshaft und Strafvollstreckung. Expertenwissen mit über 20 Jahre anwaltlicher Erfahrung im Steuerstrafrecht. Soweit Sie eine individuelle Beratung im Steuerstrafrecht oder eine individuelle Verteidigung im Steuerstrafverfahren benötigen, können Sie kurzfristig einen Beratungstermin bei einem Experten buchen. Unser Ziel: Steuerstrafverfahren schnell beenden.

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Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren

Akteneinsicht SteuerstrafverfahrenIst gegen den Steuerpflichtigen ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden, besteht unter den Voraussetzungen des § 147 Strafprozessordnung (StPO) ein Anspruch auf Akteneinsicht. Mit der Akteneinsicht beginnt die Vorbereitung der individuellen Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat. Die Akteneinsicht ermöglicht genaue Kenntnisse über den aktuellen Verfahrensstand des Steuerstrafverfahrens. Sie ermöglicht außerdem Kenntnisse darüber, was die Steuerfahndung über den Fall genau weiß. Aufbauend auf den aus der Akteneinsicht resultierenden Kenntnissen kann dann eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Vor Durchführung der Akteneinsicht sollten Äußerungen und Stellungnahmen des Betroffenen gegenüber der Steuerfahndung in jedem Fall unterbleiben!

Rechtsbehelfe im Steuerstraf- / Ermittlungsverfahren

Maßnahmen der Steuerfahndung und anderer Strafverfolgungsbehörden können bereits im Ermittlungsverfahren durch Rechtsbehelfe überprüft werden. Rechtsbehelfe können vom jeweils Betroffenen eingelegt werden, unabhängig von seiner Verfahrensstellung als Beschuldigter oder Dritter. Relevant ist alleine, dass der Rechtsmittelführer von der angegriffenen Maßnahme betroffen ist. 

Beendigung eines Steuerstrafverfahrens

Beendigung SteuerstrafverfahrenEin Steuerstrafverfahren kann auf verschiedene Arten beendet werden. Den optimalen Verfahrensabschluss stellt eine Einstellung des Steuerstrafverfahrens bereits am Ende des Ermittlungsverfahrens wegen fehlendem Tatverdacht dar, § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO). Alternativ kann auch eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen, insbesondere gegen Zahlung einer Geldauflage sinnvoll sein, § 153a StPO. In beiden Fällen kommt es zu keiner Bestrafung des Betroffenen. Daneben können Steuerstrafverfahren durch eine gerichtliche Entscheidung beendet werden. 

Steuerfahndung - Übersicht und Verhaltenshinweise

Steuerfahndung

Die Steuerfahndung ist in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren u.a. für die Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten zuständig. Hierzu ist sie mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet. Die Steuerfahnder sind gut ausgebildete Experten, die vor allem auch bei der Kommunikation ihren Gesprächspartnern wichtige (und für den Beschuldigten häufig nachteilige) Informationen entlocken können. Deshalb ist bei Kontakten zur Steuerfahndung größtmögliche Zurückhaltung und Professionalität angebracht, um als Beschuldigter alle Chancen im Verfahren zu wahren. Betroffene sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren und vor allem (zumindest vorübergehend) keine Angaben zur Sache machen und diszipliniert schweigen! 

ChecklisteCheckliste Kontakt Steufa

Zur Sicherung einer bestmöglichen Ausgangsposition in einem Steuerstrafverfahren gilt es bei Kontakten zur Steuerfahndung (Steufa) zunächst:

1. Konsequent schweigen!

  1. Selbst keinerlei Angaben zur Sache machen!

  2. Keine Entbindung Dritter (insbes. Steuerberater) von Schweigepflichten! 

2. Keine Unterlagen / Daten vernichten!


Weitere wichtige Punkte:

3. Anwalt anrufen. Wir sind z.B. unter der Tel.-Nr. +49 30 39885386 0 erreichbar. [...] 

Alle Punkte und ergänzende Informationen zum optimalen Verhalten gegenüber der Steuerfahndung >

 

Steuerstrafrecht kompaktFakten zur Fahndung 

  • Die Steuerfahndung ist Teil der deutschen Landesfinanzbehörden. Sie kann insbesondere bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder Steuerordnungswidrigkeiten aktiv werden.
  • Die Steuerfahndung deckt auch unbekannte Steuerfälle auf und erforscht Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten.
  • Die Beamten der Steuerfahndung haben dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes.
  • Die wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung sind
  • Die Steuerfahndung ist auch im Rahmen von Betriebsprüfungen tätig, ohne dass ein Verdacht auf Steuerhinterziehung bestehen muss.
  • Der erste Kontakt zwischen der Steuerfahndung und dem Beschuldigten ist in der Regel die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen oder die Einladung zur Vernehmung oder Aufforderung zur Stellungnahme per Brief.
  • Wichtigste Regel für Beschuldigte: Schweigen! Auf keinen Fall mit den Steuerfahndern über den Tatvorwurf reden. Die Kommunikation sollte sich ausschließlich auf organisatorische Fragen der Durchsuchung beziehen.
 

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Unverbindliche Anfrage Steuerstrafrecht

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