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Strafen bei Steuerhinterziehung

Strafen Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung wird mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bestraft. Bei steuerlichen Ordnungswidrigkeiten kommt eine Geldbuße in Betracht. Geld- und Freiheitsstrafen sowie Geldbußen werden immer für den jeweiligen Einzelfall individuell festgelegt. Ausgangspunkt ist dabei der jeweils im Gesetz vorgegebene Strafrahmen. Innerhalb dieses Strafrahmens erfolgt die individuelle Strafzumessung. Außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen ggf. Nebenstrafen verhängt und ein Eintrag in das Bundeszentralregister ("polizeiliches Führungszeugnis") veranlasst werden.

Individuelle Strafe bei Steuerhinterziehung

Die Bestrafung wegen Steuerhinterziehung und deren behördliche Dokumentation erfolgt im (Steuer-) Strafrecht in mehreren Schritten:

ChecklisteCheckliste Strafe Steuerhinterziehung

  1. Ausgangspunkt der Ermittlung einer Strafe für ein Steuerdelikt ist der Strafrahmen. Er legt die Mindest- und Höchstgrenzen fest. Neben Geldstrafen in Abhängigkeit von den individuellen Vermögensverhältnissen des Betroffenen kommen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren pro Einzeltat in Betracht.
  2. Steht der Strafrahmen fest, nimmt das Gericht die Strafzumessung vor. Hier wird die konkrete Höhe der Strafe bestimmt. Dabei werden individuelle Gründe für eine Strafmilderung und -schärfung berücksichtigt.
  3. Die Strafzumessung erfolgt zunächst für jede einzelne Tat (s. Ziff. 1). Bei mehreren Taten, z.B. der Hinterziehung unterschiedlicher Steuerarten und/oder in mehreren Jahren erfolgt anschließend die Bildung einer Gesamtstrafe. Es kann sich so eine Gesamt-Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen von jeweils bis zu 30.000 EUR/TS oder eine Gesamt-Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren ergeben
  4. Außerdem können verschiedene  Nebenfolgen relevant werden, z.B. ein zusätzliches Disziplinarverfahren bei Beamten
  5. Nach Abschluss eines Strafverfahrens und der Rechtskraft des Urteils wird die Strafe in das Bundeszentralregister eingetragen. Zugleich kann die Strafe im polizeilichen Führungszeugnis aufgeführt werden. 

Strategische Verteidigung:
Verjährung nutzen, Strafe vermeiden

Anwalt Steuerhinzterziehung Berlin

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